1103/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.04.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-12.000/0003-I/PR3/2009    

DVR:0000175

An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am     . April 2009

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 25. Februar 2009 unter der Nr. 1053/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Postamtsschließungen im ersten Halbjahr 2009 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach Einholung der entsprechenden Informationen von der ÖPAG wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 3 bis 6:

Ø      Wie viele Postämter wurden bislang im Jahr 2009 zugesperrt und wie viele Postämter werden bis Ende Juni 2009 zugesperrt?

Ø       Inwieweit ist/war das Schließen von Postämtern zwischen 1. Jänner 2009 und 30. Juni 2009 trotz der Universaldienstverordnung möglich?

Ø      Gibt es für die Post Konsequenzen, sofern diese trotz anderer gesetzlicher Bestimmungen in der Universaldienstverordnung bis Ende Juni 2009 Postämter schließt?

Ø      Welche Maßnahmen werden Sie in den kommenden Wochen setzen, um – entgegen der Pläne der österreichischen Post AG – eine Schließung von Postämtern zumindest bis Ende Juni 2009 zu verhindern?

Ø      Wie viele Mitarbeiter werden durch Postamtsschließungen zwischen 1. Jänner und Ende Juni 2009 arbeitslos?

 

Gemäß der Auskunft der Österreichischen Post AG wurde im Jahre 2009 noch kein Postamt geschlossen. Ich gehe davon aus, dass von der Österreichischen Post AG die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Post-Universaldienstverordnung, eingehalten werden. Sollte die Österreichische Post AG gesetzwidrig handeln, verstößt sie gegen die Bestimmungen des Postgesetzes und der Post-Universaldienstverordnung; Maßnahmen sind entsprechend der Strafbestimmungen im Postgesetz möglich.

Zu den Auswirkungen, welche Postämterschließungen auf den Personalstand der Österreichischen Post AG haben können, ist anzumerken, dass dies nicht in meinem Verantwortungsbereich als Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie fällt, und ich Ihnen daher diese Frage nicht beantworten kann.

 

 

Zu den Fragen 2 und 7:

Ø      Wie viele Postämter werden mit Juli 2009 zugesperrt?

Ø      Wie viele Postämter sollen von Ende Juni 2009 bis Jahresende geschlossen werden und wie viele Mitarbeiter werden dadurch arbeitslos werden?

 

Laut vorliegendem Universaldienstkonzept für 2009 hat die Österreichische Post AG 293 Postämter zur Umwandlung in Postpartnerschaften angemeldet.

Im Übrigen verweise ich auf den von mir am 20. April 2009 in Begutachtung gegebenen Entwurf zu einem Bundesgesetz, mit dem ein Postmarktgesetz erlassen und das KommAustria-Gesetz geändert wird, welcher detaillierte Regelungen zu Postämterschließungen enthält und nach Ende der Begutachtungsfrist und Beschlussfassung im Ministerrat dem Nationalrat zur geschäftsordnungsgemäßen Behandlung zugewiesen wird.

Zu den Auswirkungen, welche Postämterschließungen auf den Personalstand der Österreichischen Post AG haben können, ist anzumerken, dass dies nicht in meinem Verantwortungsbereich als Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie fällt, und ich Ihnen daher diese Frage nicht beantworten kann.

 

 

Zu Frage 8:

Ø      Inwieweit ist die Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen trotz der Postamtsschließungen im 1. Halbjahr 2009 sichergestellt?

 

Gemäß der Auskunft der Österreichischen Post AG wurde im Jahre 2009 noch kein Postamt geschlossen. Unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Postgesetzes und der darauf basierenden Post-Universaldienstverordnung ist die Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen sichergestellt.