11030/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.05.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-9.500/0007-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

Wien, am      . Mai 2012

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dipl.-Ing. Deimek und weitere Abgeordnete  haben am 28. März 2012 unter der Nr. 11229/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Umsetzung der Vorgabe der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO zur Einführung eines staatlichen Sicherheitsprogramms für die Zivilluftfahrt – State Safety Programme / SSP gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen1 bis 5:

Ø  Wann werden Sie den Entwurf für ein ICAO konformes, staatliches Sicherheitsprogramm für die Zivilluftfahrt vorlegen?

Ø  Weswegen ist dies bislang noch nicht erfolgt?

Ø  Haben Sie die unterbliebene Umsetzung gemäß den zitierten Annexen der ICAO notifiziert?

Ø  Wenn ja, wann?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

 

 

Derzeit arbeitet Österreich gemeinsam mit der Europäischen Union, der europäischen Luftfahrtsicherheitsbehörde EASA wie auch andere europäische Staaten intensiv an der Umsetzung des ICAO State Safety Programme. Diese enge Zusammenarbeit auf europäischer Ebene ist insofern wichtig, weil sicherheitsrelevante Informationen rasch zwischen allen beteiligten Behörden und Institutionen ausgetauscht und verglichen werden können.


Durch den Umfang an zu bewältigenden Aufgaben und den damit verbundenen benötigten Ressourcen erfolgt die Umsetzung/Einführung des State Safety Programme in Österreich schrittweise. Erfahrungswerte aus Staaten, welche bei der Umsetzung des State Safety Programme bereits weiter fortgeschritten sind, zeigen, dass für eine vollinhaltliche Umsetzung des State Safety Programme mit einem mehrjährigen Zeit- und Umsetzungsaufwand zu rechnen ist.

 

Der Umfang an Aufgaben, welche von Österreich im Zuge des State Safety Programme wahrgenommen werden müssen, ist von der ICAO detailliert vorgegeben. Auch von Seiten der Europäischen Kommission werden Vorgaben für Safety Management erstellt, die auch in die Gestaltung der nationalen Sicherheitsprogramme einzufließen haben. Es ist auch klar ersichtlich, dass nicht allein das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie als Oberste Zivilluftfahrtbehörde, sondern auch die Austro Control GmbH, der Österreichische Aero Club, die Bundesländer und die Bezirksverwaltungsbehörden ihren Beitrag zur vollinhaltlichen Umsetzung des State Safety Programme zu leisten haben.

 

 

Zu den Fragen 6 bis 8:

Ø  Wo weicht das österreichische Luftfahrtrecht von sonstigen Vorgaben der ICAO (z.B. Annex 6/11) ab?

Ø  Weswegen wurden diese Vorgaben nicht umgesetzt und beabsichtigen Sie den luftfahrtrechtlichen Standard gem. ICAO in Österreich zu verwirklichen?

Ø  Wenn nein, weswegen wurden die Abweichungen nicht umfassend notifiziert?

 

 

Grundsätzlich werden alle Vorgaben der ICAO in Österreich umgesetzt. Jedoch kann es aus unterschiedlichen Gründen vereinzelt möglich sein, zum Beispiel aufgrund der hiesigen Topografie, dass bestimmte Vorgaben, zur Erhöhung der Sicherheit in der Zivilluftfahrt, strenger umgesetzt werden bzw. wurden oder dass gewisse Vorgaben der ICAO nicht für Österreich zutreffend sind und somit gar nicht im österreichischem Recht verankert sind, zum Beispiel Bestimmungen bzgl. Offshore Helikopterflüge.

Sollte es bei der Umsetzung zu Abweichungen gegenüber den Vorgaben der ICAO kommen, so werden diese, nach Auskunft meines Ressorts an die ICAO notifiziert.

Zu Frage 9:

Ø  Welche Kosten entstehen dem BMVIT bzw. der Austro Control GmbH durch die Tätigkeit eines Österreichers als President of the Air Navigation Commission?

 

 

Die Besoldung wird auf Basis der Verordnung der Bundesregierung über Kostenersätze auf Grund von Auslandsverwendungen von Beamten und Vertragsbediensteten des Bundes (Auslandsverwendungsverordnung - AVV, BGBl. II Nr. 107/2005 i.d.g.F.) vorgenommen.


Zu Frage 10:

Ø  Welchen konkreten Nutzen erwarten Sie sich für die Österreichische Luftfahrt durch diesen Funktionär?

 

 

Es ist grundsätzlich zu begrüßen, wenn Vertreter Österreichs internationale Spitzenpositionen innehaben.

 

 

Zu Frage 11:

Ø  Wie viele Österreicher/innen nehmen in sonstigen internationalen Luftfahrtorganisationen Funktionen im Interesse der Republik Österreich wahr und wo genau ist dies der Fall?

 

 

MitarbeiterInnen des bmvit und der Austrocontrol vertreten Österreich in den institutionell eingerichteten Ausschüssen und Beratungsgremien der Europäischen Kommission, des Rates der EU, der EASA sowie der internationalen Zivilluftfahrtkonferenz (ECAC).