11038/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.05.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0485-I/1/b/2012
Wien, am . Mai 2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Genossinnen und Genossen haben am 28. März 2012 unter der Zahl 11231/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Situation von Kurzpraktikantinnen und Kurzpraktikanten und Ausbildungspraktikantinnen und Ausbildungspraktikanten im öffentlichen Dienst" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Das Vertragsbedienstetengesetz 1948 sieht für Personen, die ihre Vorbildung (Lehre, mittlere oder höhere Schule, Fachhochschule, Universität) durch eine entsprechende praktische Tätigkeit in der Bundesverwaltung ergänzen und vertiefen wollen, den Abschluss eines befristeten Ausbildungsverhältnisses (Verwaltungspraktikum) vor, wofür ein monatlicher Ausbildungsbeitrag in der Höhe von 50% des Entgelts eines entsprechend eingestuften Vertragsbediensteten der Entlohnungsstufe 1 der Ausbildungsphase gebührt. Die soziale Absicherung erfolgt nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz und dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977.
Basierend auf dieser Rechtsgrundlage wurden im Bundesministerium für Inneres im Jahr 2011 folgende Praktikantinnen und Praktikanten beschäftigt:
Kurzpraktikantinnen und Kurzpraktikanten im Sinne der Anfrage: 28
Ausbildungspraktikantinnen und Ausbildungspraktikanten im Sinne der Anfrage: 55
Zu den Fragen 3 und 4:
Auch für das Jahr 2012 ist beabsichtigt, jungen Interessentinnen und Interessenten die Möglichkeit zu bieten, Erfahrungen im Bundesdienst zu sammeln. Entsprechend der Praxis der Vorjahre wird die Aufnahme zu den oben dargestellten Konditionen erfolgen.
Da sich das Bundesministerium für Inneres an der „YPD-Challenge 2012“ beteiligt, werden in den Monaten Juni und Juli 2012 in Summe 17 Kurzpraktikantinnen und Kurzpraktikanten im Sinne der Anfrage beschäftigt sein.
Die genaue Zahl der beabsichtigten weiteren befristeten Aufnahmen im Rahmen von Kurz- oder Ausbildungspraktika richtet sich nach möglichen Einsatzgebieten, die derzeit noch evaluiert werden. Es wird daher um Verständnis ersucht, dass dazu noch keine konkreten Angaben erfolgen können.
Zu Frage 5:
Dies ist im Hinblick auf § 36e VBG derzeit nicht geplant.