11043/AB XXIV. GP
Eingelangt am
25.05.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF-10.000/0115-III/4a/2012
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
Wien, 25. Mai 2012
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11207/J-NR/2012 betreffend aktuelle
Tierversuchszahlen in Österreich, die die Abgeordneten Dr. Wolfgang
Spadiut, Kolleginnen und Kollegen am 28. März 2012 an mich richteten, wird
wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 3:
Die Zahlen der in den Jahren 2009 und 2010
für medizinische
Versuchszwecke verwendeten Tiere sind in den folgenden Tabellen dargestellt.
Die Tierversuchszahlen für 2011 werden
derzeit erst erhoben und liegen daher noch nicht vor.
2009

2010

Zu Frage 4:
Zur Reduzierung von Tierversuchen wird im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und
Forschung vor jeder Genehmigung eines Tierversuches die Frage der
Unerlässlichkeit und der möglichen Vermeidung des Tierversuches
infolge bereits vorhandener Daten von Tierversuchen abgeklärt. Ebenso wird
auf die Einhaltung der Grundsätze geachtet, dass Tierversuche auf das
unerlässliche Ausmaß zu beschränken und mit der im
Verhältnis zum Versuchsziel geringstmöglichen Belastung und der
kleinstmöglichen Anzahl von Versuchstieren durchzuführen sind. Der
dabei angewendete Grundsatz der so genannten „3R“, d.h.
„Replace“ (Ersatz von Tierversuchen durch andere wissenschaftliche
Methoden), „Refine“ (Verbesserung der wissenschaftlichen Methoden
und Verringerung des Leidens der Tiere) und „Reduce“
(Verringerung der Zahl der Versuchstiere) ist im österreichischen
Tierversuchsgesetz verankert und wird künftig auch durch die neue
Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.
September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere
bekräftigt.
Auf EU-Ebene unterstützt
Österreich die Tätigkeit des „European Centre for the
Validation of Alternative Methods“ (ECVAM), insbesondere beteiligt sich
Österreich u.a. am „PARERE“-Netzwerk (Preliminary Assessment
of Regulatory Relevance, d.i. Vorläufige Bewertung der
regulatorischen Relevanz), bei dem Vorschläge für die Validierung von
Ersatzmethoden geprüft werden. Das Ziel dabei ist, beim ECVAM
Prioritäten für die Weiterentwicklung und Validierung jener
Ersatzmethoden zu setzen, welche die besten Erfolgsaussichten für den
Ersatz möglichst vieler vorgeschriebener Tierversuche und möglichst
breite Anwendung haben.
Zu Frage 5:
Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung werden alle hier genehmigten Tierversuche aktenmäßig und in Tabellen erfasst. Zugang zu diesen Daten haben ausschließlich die zuständigen Organe der Behörde. Ab Inkrafttreten der Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere, wird die Veröffentlichung von nicht-technischen Projektzusammenfassungen aller Tierversuchsprojekte vorzusehen sein.
Zu Fragen 6 bis 9:
In den Jahren 2009 und 2010 wurden vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung aufgrund der offenen Ausschreibung für Ersatzmethoden zu Tierversuchen die Forschungsprojekte und Mitveranstaltungen „Validierung humaner Hautäquivalente als in vitro Ersatzmethode zum Draize-Augenreiztest am Kaninchen“, „Environmental enrichment“ und „16th Congress on Alternatives to Animal Testing” in der Höhe von € 212.857,-- finanziert.
Im Bundesvoranschlag für 2012 sind für die Förderung von Ersatzmethoden zum Tierversuch in der Untergliederung 31 (Wissenschaft und Forschung) € 290.000,-- vorgesehen.
Der Bundesminister:
o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.