11043/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.05.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

Beschreibung: BM

 

 

 

 

 

 

                                                              BMWF-10.000/0115-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

                                                          

 

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 25. Mai  2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11207/J-NR/2012 betreffend aktuelle
Tierversuchszahlen in Österreich, die die Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen am 28. März 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 bis 3:

Die Zahlen der in den Jahren 2009 und 2010 für medizinische Versuchszwecke verwendeten Tiere sind in den folgenden Tabellen dargestellt. Die Tierversuchszahlen für 2011 werden
derzeit erst erhoben und liegen daher noch nicht vor.


2009

 

 

2010


Zu Frage 4:

Zur Reduzierung von Tierversuchen wird im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung vor jeder Genehmigung eines Tierversuches die Frage der
Unerlässlichkeit und der möglichen Vermeidung des Tierversuches infolge bereits vorhandener Daten von Tierversuchen abgeklärt. Ebenso wird auf die Einhaltung der Grundsätze geachtet, dass Tierversuche auf das unerlässliche Ausmaß zu beschränken und mit der im Verhältnis zum Versuchsziel geringstmöglichen Belastung und der kleinstmöglichen Anzahl von Versuchstieren durchzuführen sind. Der dabei angewendete Grundsatz der so genannten „3R“, d.h. „Replace“ (Ersatz von Tierversuchen durch andere wissenschaftliche Methoden), „Refine“ (Verbesserung der wissenschaftlichen Methoden und Verringerung des Leidens der Tiere) und „Reduce“
(Verringerung der Zahl der Versuchstiere) ist im österreichischen Tierversuchsgesetz verankert und wird künftig auch durch die neue Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere bekräftigt.

 

Auf EU-Ebene unterstützt Österreich die Tätigkeit des „European Centre for the Validation of Alternative Methods“ (ECVAM), insbesondere beteiligt sich Österreich u.a. am „PARERE“-Netzwerk (Preliminary Assessment of Regulatory Relevance, d.i. Vorläufige Bewertung der
regulatorischen Relevanz), bei dem Vorschläge für die Validierung von Ersatzmethoden geprüft werden. Das Ziel dabei ist, beim ECVAM Prioritäten für die Weiterentwicklung und Validierung jener Ersatzmethoden zu setzen, welche die besten Erfolgsaussichten für den Ersatz möglichst vieler vorgeschriebener Tierversuche und möglichst breite Anwendung haben.

 

Zu Frage 5:

Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung werden alle hier genehmigten Tierversuche aktenmäßig und in Tabellen erfasst. Zugang zu diesen Daten haben ausschließlich die zuständigen Organe der Behörde. Ab Inkrafttreten der Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere, wird die Veröffentlichung von nicht-technischen Projektzusammenfassungen aller Tierversuchsprojekte vorzusehen sein.

 

Zu Fragen 6 bis 9:

In den Jahren 2009 und 2010 wurden vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung aufgrund der offenen Ausschreibung für Ersatzmethoden zu Tierversuchen die Forschungsprojekte und  Mitveranstaltungen „Validierung humaner Hautäquivalente als in vitro Ersatzmethode zum Draize-Augenreiztest am Kaninchen“, „Environmental enrichment“ und „16th Congress on Alternatives to Animal Testing” in der Höhe von € 212.857,-- finanziert.

 

Im Bundesvoranschlag für 2012 sind für die Förderung von Ersatzmethoden zum Tierversuch in der Untergliederung 31 (Wissenschaft und Forschung) €  290.000,-- vorgesehen.

 

 

 

Der Bundesminister:

o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.