11044/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.05.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

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Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0116-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 22. Mai 2012

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11112/J-NR/2012 betreffend die Wertigkeit von Bakkalaureatsabschlüssen an Pädagogischen Hochschulen, die die Abg. Mathias Venier, Kolleginnen und Kollegen am 27. März 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 10:

Wie den öffentlich zugänglichen Empfehlungen der Vorbereitungsgruppe „PädagogInnenbildung Neu“ vom Juni 2011 zu entnehmen ist, wird für alle zukünftigen Pädagoginnen und Pädagogen eine Ausbildung in drei Teilen vorgeschlagen:

-      Bachelorstudium (Umfang 240 ECTS)

-      Induktionsphase (Zeitumfang ein Jahr)

-      Masterstudium (60-120 ECTS)

Zudem wird vorgeschlagen, dass das Masterstudium in Verbindung mit der Induktionsphase oder auch nachher berufsbegleitend absolviert werden kann.

Ob zukünftig für den dauerhaften Verbleib im Schulsystem die Absolvierung eines Master­studiums verpflichtend wird, ist eine Entscheidung des Dienstgebers. Diese wird sich (basierend auf den vorliegenden Empfehlungen) sowohl an den qualitativen Erfordernissen der unter­schiedlichen Einsatzbereiche im Schulsystem als auch an der Arbeitsmarktsituation orientieren, ist aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.