11044/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.05.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0116-III/4a/2012 |
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Wien, 22. Mai 2012
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11112/J-NR/2012 betreffend die Wertigkeit von Bakkalaureatsabschlüssen an Pädagogischen Hochschulen, die die Abg. Mathias Venier, Kolleginnen und Kollegen am 27. März 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 10:
Wie den öffentlich zugänglichen Empfehlungen der Vorbereitungsgruppe „PädagogInnenbildung Neu“ vom Juni 2011 zu entnehmen ist, wird für alle zukünftigen Pädagoginnen und Pädagogen eine Ausbildung in drei Teilen vorgeschlagen:
- Bachelorstudium (Umfang 240 ECTS)
- Induktionsphase (Zeitumfang ein Jahr)
- Masterstudium (60-120 ECTS)
Zudem wird vorgeschlagen, dass das Masterstudium in Verbindung mit der Induktionsphase oder auch nachher berufsbegleitend absolviert werden kann.
Ob zukünftig für den dauerhaften Verbleib im Schulsystem die Absolvierung eines Masterstudiums verpflichtend wird, ist eine Entscheidung des Dienstgebers. Diese wird sich (basierend auf den vorliegenden Empfehlungen) sowohl an den qualitativen Erfordernissen der unterschiedlichen Einsatzbereiche im Schulsystem als auch an der Arbeitsmarktsituation orientieren, ist aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.