11059/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.05.2012
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.290/0043-I/4/2012

Wien, am                  2012

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Riemer, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. März 2012 unter der Nr. 11211/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend Monatsmagazin „an.schläge“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wurde das Monatsmagazin „an.schläge“ seitens Ihres Ressorts gefördert?

(Bitte um Aufstellung nach Jahren seit dem Jahr 2010, Art, Höhe und Zweck)

 

Im Jahr 2010 erhielt der Verein Checkart, Verein für feministische Politik und Medien, aus den Mitteln der Frauenprojektförderung eine finanzielle Unterstützung in Höhe von € 20.000,- für die Herausgabe des feministischen Monatsmagazins „an.schläge“.

 

Im Jahr 2011 erhielt der genannte Verein eine Förderung in Höhe von € 22.000,- für die Produktion und Herausgabe des feministischen Monatsmagazins „an.schläge“, „an.schläge TV“ und die Produktion und Herausgabe der Rezessionszeitschrift „Wei­berDiwan“. Darüber hinaus wurde die Neugestaltung der Internetseite mit € 6.560,-- subventioniert.

 

Zu Frage 2:

Ø  Sind Förderungen für die Jahre 2012, 2013 und 2014 seitens Ihres Ressorts vor­gesehen?
(Bitte um Aufstellung nach Jahr, Art, Höhe und Zweck)

 

Für das Jahr 2012 hat der Verein Checkart, Verein für feministische Politik und Medi­en, ein Förderungsansuchen für seine Projekte Produktion und Herausgabe des fe­ministischen Monatsmagazins „an.schläge“, „an.schläge TV“ und Rezessionszeit­schrift „WeiberDiwan“ eingebracht. Es ist beabsichtigt, diese Projekte im laufenden Kalenderjahr mit einem Betrag in Höhe von € 22.000,- aus den Förderbudgetmitteln zu unterstützen.

 

Auf Grund der Einjährigkeit des Budgets sind jährlich Förderungsansuchen einzu­bringen. Für die Jahre 2013 und 2014 liegen keine Förderungsansuchen vor.

 

Frage 3:

Ø  Wird das Monatsmagazin „an.schläge“, abgesehen von finanziellen Zuschüssen, noch auf eine andere Art seitens Ihres Ressorts gefördert?

 

Abgesehen von den angeführten Förderungen erfolgen keine finanziellen Zuschüsse. Der Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, dass im Monatsmagazin „an.schläge“  in den letzten Jahren Schaltungen zu den Themen  „Finde deinen eigenen Weg“, „Vä­terkarenz“ und „Gehaltsrechner“ veranlasst wurden.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Ø  Mit welcher Begründung wird das Monatsmagazin „an.schläge“ seitens Ihres Res­sorts unterstützt bzw. gefördert?

Ø  Wurden seitens des Monatsmagazins „an.schläge“ schriftliche Förderansuchen an Ihr Ressort gestellt?

 

Die Projekte des Vereins Checkart wurden gemäß den Zielsetzungen der Frauenpro­jektförderungen als unterstützungswürdig eingestuft:


Das Nachrichtenmagazin „an.schläge“ und die feministische Fernsehsendung „an.schläge.TV“ berichten nicht nur über sogenannte „Frauenthemen“, sondern auch über das aktuelle politische, gesellschaftliche und kulturelle Geschehen aus feminis­tischer Perspektive. Dem Verein geht es dabei um das Herstellen einer feministi­schen Gegenöffentlichkeit, um Parteilichkeit statt Pseudoobjektivität und um das Sichtbarmachen weiblicher Wirklichkeiten und Erfahrungen in einer männlich domi­nierten (Medien-)Welt. Das Prinzip der kollektiven Redaktion ist hierbei genauso von Bedeutung, wie die Offenheit gegenüber vielfältigen feministischen Sichtweisen und Lebensweisen von Frauen.

 

Mit der Literatur-Rezensionszeitschrift „WeiberDiwan“ sollen die literarischen und wissenschaftlichen Leistungen von Frauen sichtbar gemacht werden.

 

Anträge um Förderung sind schriftlich einzubringen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen