11061/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.05.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0103-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 11228/J-NR/2012

Der Abgeordnete zum Nationalrat Bernhard Vock und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Geschäfte des Peter Hochegger“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 2:

Ich gehe davon aus, dass mit „dem im `Format´ beschriebenen Sachverhalt“ die dort angesprochene Verwicklung „prominenter Freimaurer“ in die im Artikel angeführten „größten Korruptionsaffären des Landes“ gemeint ist.

Die Fragen zielen demnach auf die Bekanntgabe allfälliger Ermittlungen gegen Mitglieder der Freimaurer im Zusammenhang mit den im „Format“-Artikel angeführten Causen, wie etwa „Telekom“ und „Buwog“, ab.

Ich ersuche um Verständnis, dass mir eine Beantwortung dieser Fragen nicht möglich ist, zumal die allfällige Mitgliedschaft eines Beschuldigten bei Vereinen bzw. privaten Organi­sationen – wie etwa den Freimaurern – per se keinen strafverfahrensrelevanten Umstand darstellt und daher in den elektronischen Verfahrensregistern bzw. in den Akten der Staats­anwaltschaften nicht gesondert erfasst und ausgewiesen wird.

Zu 3 bis 5:

Nach den mir vorliegenden Berichten der Staatsanwaltschaften werden mangels eines hinreichenden Anfangsverdachts keine Ermittlungen gegen die Organisation(en) der Frei­maurer wegen §§ 278, 278a StGB geführt.

Zu 6:

Anhaltspunkte für die Stichhaltigkeit der in der Frage angeführten Annahme sind mir nicht bekannt.

 

 

Wien,      . Mai 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl