11062/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.05.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0104-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 11234/J-NR/2012

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Mag. Hubert Kuzdas und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „der Situation von KurzpraktikantInnen und AusbildungspraktikantInnen im öffentlichen Dienst“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften werden keine Praktika oder Volontariate im Sinne der Anfrage angeboten.

Das seit Jahrzehnten bewährte Institut der Rechtshörerschaft ermöglicht jedoch Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaften auf freiwilliger Basis eine Berufsorientierung dahingehend, im Falle verfügbarer Kapazitäten den Geschäftsgang der Gerichte und Staatsanwaltschaften für eine Dauer von bis zu acht Wochen mitzuverfolgen und an den meist öffentlichen Verhandlungen teilzunehmen.


Dieser frühe Einblick in juristische Kerntätigkeiten zukünftiger Juristinnen und Juristen kann jederzeit formlos beendet werden und es besteht für die Rechtshörerinnen und Rechtshörer keine Leistungsverpflichtung. Die Rechtshörerschaft ist weder Voraussetzung für den Studienerfolg, noch für eine Zulassung der Gerichtspraxis und ebenso wenig für eine allfällige spätere Aufnahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst.

Das Institut der Rechtshörerschaft ist nicht zu verwechseln mit der durch das Rechtspraktikantengesetz (RPG) geregelten Gerichtspraxis, die eine Zugangsvoraussetzung für bestimmte juristische Berufe darstellt.

Im Bereich der Justizanstalten wurde im Jahr 2011 86 Personen die Absolvierung eines „Kurzzeitpraktikums“ ermöglicht. Von diesen Praktika dauerten elf weniger als 14 Tage, weitere 29 bis zu einem Monat, weitere 32 bis zu zwei Monate, weitere zwölf bis zu drei Monate. In vier dieser Fälle erfolgte eine Anmeldung zur Sozialversicherung (Vollversicherung; für „Pflichtpraktikanten“ war die erforderliche Unfallversicherung über die Ausbildungseinrichtung gegeben). In weiteren 14 Fällen wurden „Ausbildungspraktika“ in der Dauer von über drei Monaten ganz oder teilweise im Jahr 2011 ermöglicht, davon sechs in der Dauer bis zu vier Monate, vier in der Dauer bis zu einem halben Jahr und vier in der Dauer bis zu einem Jahr. In acht dieser Fälle erfolgte entsprechend den gesetzlichen Vorgaben eine Anmeldung zur Sozialversicherung (Vollversicherung). Sämtliche Praktika waren unentgeltlich.

Durch das mit 1. Jänner 2012 in Kraft getretene Verbot, weitere unentgeltliche Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse zu begründen, änderte sich die Rechts- und Sachlage grundlegend. Unentgeltliche Praktika im engeren Sinn, aber auch unentgeltliche Volontariate werden daher nicht mehr angeboten. Stattdessen wurde die Möglichkeit vorgesehen, im Rahmen der budgetären Möglichkeiten laufend bis zu 15 Praktikantinnen und Praktikanten als Verwaltungspraktikantinnen bzw. -praktikanten im Sinne des Vertragsbedienstetengesetzes zu den dort vorgesehenen Bedingungen aufzunehmen.

 

Wien,      . Mai 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl