11066/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.05.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.290/0044-I/4/2012

Wien, am                  2012

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen haben am 29. März 2012 unter der Nr. 11297/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Situation von KurzpraktikantInnen und AusbildungspraktikantIn­nen im öffentlichen Dienst gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

Ø  Waren im Jahr 2011 in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig vorhande­nen angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in ausgeglie­derten Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Ent­lohnung, sowie SV-Anmeldung) KurzpraktikantInnen beschäftigt?
Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?

Ø  Waren im Jahr 2011 in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig vorhande­nen angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in ausgeglie­derten Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Ent­lohnung, sowie SV-Anmeldung) Ausbildungspraktikantlnnen beschäftigt?
Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?


Ø  Beabsichtigen Sie im heurigen Jahr in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und all­fällig vorhandenen angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in ausgegliederten Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) KurzpraktikantInnen zu beschäftigen? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?

Ø  Beabsichtigen Sie im heurigen Jahr in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und all­fällig vorhandenen angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in ausgegliederten Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) Ausbildungspraktikantlnnen zu beschäfti­gen? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?

Ø  Beabsichtigen Sie im heurigen Jahr in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und all­fällig vorhandenen angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in ausgegliederten Gesellschaften VolontärInnen zu beschäftigen? Wenn ja, wie viele?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 11236/J durch den Herrn Bundeskanzler.

 

Zu Frage 6:

Ø  Das Verbot der Gratis-Praktika beim Bund soll, so die Intention des Gesetzge­bers, auch Vorbildwirkung für die Privatwirtschaft haben. Ist Ihnen bekannt, ob und gegebenenfalls welche Auswirkungen dieser Gesetzesbeschluss auf die Pri­vatwirtschaft hatte (hat sich das Angebot an PraktikantInnenstellen verändert)?

 

Mit dem Verzicht des Dienstgebers Bund auf den Abschluss von unentgeltlichen Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnissen (§ 36e des Vertragsbedienstetenge­setzes 1948 idF der Dienstrechts-Novelle 2011) soll eine Benachteiligung insbeson­dere junger Menschen verhindert werden. Es würde mich freuen, wenn diese Ent­wicklung nicht auf den Bund beschränkt bleibt, sondern der öffentliche Bereich inso­weit Vorbildfunktion einnehmen kann und der Tendenz zum oft missbräuchlichen Einsatz prekärer Verhältnisse in der Arbeitswelt in ihrer Gesamtheit entgegengewirkt wird.

 

Zu Frage 7:

Ø  Welche weiteren Änderungen sind geplant, um die rechtliche Situation der Prakti­kantInnen weiter zu verbessern?

 

Durch die besonderen Regelungen des Verwaltungspraktikums beim Bund – einge­führt 2004, erweitert durch die Dienstrechts-Novelle 2007 – wurden Rahmenbedin­gungen geschaffen, die einerseits die Rechte der Verwaltungspraktikantinnen und Verwaltungspraktikanten einschließlich ihrer sozialen Absicherung nach dem Allge­meinen Sozialversicherungsgesetz und dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 gewährleisten und andererseits die Beschäftigung von Praktikantinnen und Prakti­kanten durch ein vereinfachtes Aufnahmeverfahren und die Ausnahme vom engen Korsett der Planstellenbewirtschaftung erleichtern.

Die geltenden Regelungen werden selbstverständlich evaluiert und – wenn nötig – angepasst werden.

 

Mit freundlichen Grüßen