11077/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.05.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Rechnungshof

Anfragebeantwortung

die Abgeordneten zum Nationalrat Hannes Weninger, Genossinnen und Genossen haben am 29. März 2012 unter der Nr. 11277/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage „Landesklinikum Thermenregion Mödling“ gerichtet.

Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang auf § 91a GOG-NR zu verweisen, wonach sich Anfragen an den Präsidenten des Rechnungshofes auf bestimmte in den Wirkungs­kreis des Rechnungshofes fallende Gegenstände beschränken, nämlich die Haushalts­führung, die Diensthoheit und die Organisation des Rechnungshofes.

Die an mich gerichtete Anfrage betreffend das Landesklinikum Thermenregion Mödling betrifft keinen dieser Gegenstände und unterliegt demzufolge nicht dem parlamenta­rischen Fragerecht. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung der gegenständlichen Anfrage absehen muss.

Generell ist anzumerken, dass die Berichte des Rechnungshofes vor ihrer Vorlage an die allgemeinen Vertretungskörper der Vertraulichkeit unterliegen. Der Rechnungshof ver­weist bei in der Öffentlichkeit diskutierten „Rohberichten“ immer wieder darauf, dass die von ihm erstellten Prüfungsergebnisse im Gegensatz zu den Berichten nicht für die Veröffentlichung bestimmt sind.

Für den Rechnungshof stellen in der Stellungnahmephase erfolgende Vorveröffent­lichungen jeweils eine besondere Herausforderung dar, weil er aufgrund der strengen Vertraulichkeitsbestimmungen keine Möglichkeiten hat, Falschmeldungen bzw. unklare Interpretation seiner Prüfungsfeststellungen richtigzustellen. Der Rechnungshof hat sich in der Vergangenheit immer wieder dadurch ausgezeichnet, dass er objektiv unabhängig auf Zahlen und Fakten basierend Sachverhalte darstellt und Empfehlungen zur Wahr­nehmung der politischen Verantwortung ausspricht.

Erst nach der Übermittlung an die allgemeinen Vertretungskörper besteht für den Rech­nungshof die Möglichkeit aufgrund der vorliegenden Fakten und Zahlen die erforder­lichen Klarstellungen zu treffen. Diese Möglichkeit werde ich auch in diesem Fall wahr­nehmen.


Der Rechnungshof wird den gegenständlichen das Ausbauprogramm des Landes Nieder­österreich im Spitalswesen betreffenden Bericht nach Fertigstellung (Berücksichtigung der Stellungnahme der geprüften Stelle und Gegenäußerung durch den Rechnungshof) dem Niederösterreichischen Landtag noch in der ersten Jahreshälfte übermitteln und diesen nach Vorlage an den allgemeinen Vertretungskörper veröffentlichen.