11084/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.05.2012
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG. NORBERT DARABOS
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/52-PMVD/2012 25. Mai 2012
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 30.März 2012 unter der Nr. 11319/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Medienkooperation mit dem Magazin ‚Militär Aktuell’" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 und 12:
Derzeit ist keine Medienkooperation im Sinne von Inseraten vereinbart. Wie aus dem in der Anfrage genannten Akt hervorgeht, betrachtete die Abteilung Kommunikation in einer ersten Beurteilung – nach ausführlicher Präsentation und Besprechung – die Intentionen und geplanten Themen des Magazins ‚Militär Aktuell’ als redaktionell unterstützenswert. Eine derartige redaktionelle Unterstützung ist - wie bei anderen Zeitungen und Zeitschriften auch - ein üblicher Vorgang, welcher aber keine langfristige Zusammenarbeit bedingt.
Zu 2 und 3:
Entfällt.
Zu 4:
Im Zuge der in der Regierung vereinbarten Reduktion der Ermessensausgaben ergab die Evaluierung der Kommunikationsabteilung im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport Einsparungsmöglichkeiten bei dieser und anderen Zeitschriften.
Zu 5 bis 7:
Ja. Zum Thema „Bundesheer-Pilotprojekte Startschuss für Heeresreform“ sind Schaltungen in insgesamt 4 Zeitschriften mit einem Gesamtvolumen von rund 129.000 Euro vorgesehen bzw. bereits erfolgt.
Zu 8 und 9:
Ja; wann mir das Schreiben zur Kenntnis gebracht wurde, lässt sich aber nicht mehr feststellen.
Zu 10 und 11:
Wie bei anderen Medien auch, leistet das BMLVS Unterstützungsarbeit bei redaktionellen Aufgaben, so wie das auch in jedem anderen Ministerium Gang und Gebe ist.
Zu 13 und 14:
Hiezu ist festzuhalten, dass nach dem Bundesministeriengesetz 1986 alle Bundesministerien die ihnen übertragenen Geschäfte der obersten Bundesverwaltung in zweckmäßiger, wirtschaftlicher und sparsamer Weise zu besorgen haben. Dies impliziert unter Anderem auch, dass im Interesse einer raschen und zweckmäßigen Geschäftsbehandlung bestimmte Gruppen von Angelegenheiten zur selbständigen Behandlung an Sektions-, Gruppen-, Abteilungs- oder Referatsleiter übertragen werden. Jene Angelegenheiten, zu deren selbständigen Behandlung diese Organisationsleiter ermächtigt wurden, sind im Namen des Bundesministers zu erledigen und zu unterfertigen. Diese gesetzlich normierte Vorgehensweise stellt sicher, dass tausende von Akten, die im Namen des Bundesministers unterfertigt werden, effizient einer Erledigung zugeführt werden, ohne dass der jeweilige Bundesminister darüber in jedem Einzellfall Kenntnis hat.
Zu 15 und 17:
Nein. Die Genehmigung eines Leiter im Rahmen seiner Approbationsbefugnis („für den Bundesminister“) oder durch den Vertreter dieses Leiters (i. V.) wäre dann disziplinär relevant, wenn er schuldhaft z. B. falsche Sachentscheidungen, Stellungnahmen etc. unterzeichnet oder den Umfang seiner Befugnisse überschritten hat. Das ist hier nicht der Fall.
Zu 16:
Entfällt.
Zu 18:
Nichts.