11085/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.05.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0106-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

Zur Zahl 11255/J-NR/2012

Die Abgeordneten zum Nationalrat Hannes Fazekas, Genossinnen und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „eisige Temperaturen im Bezirksgericht und Justizbildungszentrum Schwechat“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4 und 6:

Im Schloss Altkettenhof in Schwechat sind seit dem Jahr 1961 das Bezirksgericht Schwechat und seit 1964 das Justizbildungszentrum (JBZ) Schwechat untergebracht. Für die Instandhaltung hat die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) als Eigentümerin aufzukommen.

Das in den Jahren 1900 bis 1902 nach Plänen von Emil Bressler errichtete Objekt steht samt historischer Gartenanlage unter Denkmalschutz. Mitte der 1990er Jahre wurde es generalsaniert. Bereits im Zuge der Generalsanierung wurde das Problem der dauerhaften Abdichtung der unter Denkmalschutz stehenden Holzkastenfenster intensiv mit dem Bundesdenkmalamt und dem Wirtschaftsministerium erörtert. Einen Austausch der Fensterkonstruktion lehnte das Bundesdenkmalamt ab, lediglich der Sanierung unter Beibehaltung der bestehenden Materialien wurde zugestimmt. Die Fenster wurden saniert, dennoch verursacht Zugluft bei niedrigen Außentemperaturen regelmäßig ein unangenehmes Raumklima in den Amts- und Schulungsräumen.


Die BIG setzte in den letzten Jahren einige – letztlich erfolglose – Abdichtungsmaßnahmen. Mehrere Sanierungskonzepte wurden zum Teil als nicht den Vorstellungen des Bundesdenkmalamts entsprechend, zum Teil aus technischen Gründen verworfen. Einen Austausch der Fenster lehnt das Bundesdenkmalamt nach wie vor strikt ab.

Der Präsident des Oberlandesgerichts Wien hat mit Schreiben vom 9. Februar 2012 an die Präsidentin des Bundesdenkmalamts appelliert, für den Austausch der Fenster und Türen einzutreten. Im Antwortschreiben vom 28. Februar 2012 führt die Präsidentin des Bundesdenkmalamts an, die Fenster seien fachgerecht abgedichtet worden und ausreichend dicht. Eine Fachfirma für Fensterabdichtungen habe 2011 schriftlich festgehalten, dass die Abdichtungen der Fenster fachgerecht ausgeführt sind. Nicht die Fenster an sich, sondern Fugen zwischen Mauern und Jalousiekästen seien die Ursache der Zugluft. Die Behaglichkeit in den Räumen sei laut Spezialisten durch das Abdichten von Fugen an Außenwänden, im Bereich der außenliegenden Jalousiekästen und durch Maßnahmen an den Heizkörpern zu verbessern. Modellhaft wurde an einem Fenster die Fuge zum Mauerwerk abgedichtet und die Wirksamkeit der Maßnahme durch analytische Messungen überprüft und quantifiziert.

Die Messung ist noch im Gange und wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Wien und vom Leiter des JZB Schwechat im Einvernehmen mit der BIG überwacht. Sobald Ergebnisse vorliegen, werden diese dem Bundesministerium für Justiz mitgeteilt werden.

Zu 5:

Die Heizkosten (Wärmekosten) für das Bezirksgericht und das JZB Schwechat betrugen 2010 66.728,73 Euro und 2009 61.089,94 Euro.

Seit der Aufnahme des Objekts in das Langzeit-Klimaschutzprojekt Bundescontracting (Energiecontracting) im Jahr 2005 wurden bereits diverse energieoptimierende Maßnahmen umgesetzt.

 

Wien,     . Mai 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl