11086/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.05.2012
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BM für Justiz

BMJ-Pr7000/0107-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

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Anfragebeantwortung

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

Zur Zahl 11256/J-NR/2012

Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Unterlagen des Wolfgang Priklopil in Gewahrsam des Ernst H.“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4:

In der Einleitung der Anfrage wird eine Passage aus der gemäß § 35a StAG veröffentlichten Entscheidung der Staatsanwaltschaft Innsbruck über die Einstellung des Ermittlungs­verfahrens AZ 22 St 137/10f wiedergegeben.

Konkret handelt es sich um Ausführungen der Staatsanwaltschaft zum neunten Anlassbericht des BKA vom 13. Jänner 2010.

Die darin angeführten Unterlagen wurden von Ing. Ernst H. in seiner dritten Beschuldigten­vernehmung am 30. November 2009 erwähnt und am 2. Dezember 2009 Oberst K. über­geben. Die diesbezüglichen Angaben des Ing. Ernst H. wurden von der Staatsanwaltschaft Innsbruck in der veröffentlichten Entscheidung ebenso wiedergegeben wie die Erhebungs­ergebnisse zu den übergebenen Unterlagen und Gegenständen. Insofern verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage zur Zahl 11257/J-NR/2012.


Im Übrigen wurden die Akten und Unterlagen im Zusammenhang mit dem Entführungsfall Kampusch dem ständigen Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten übermittelt und es wurde insofern eine umfassende parlamentarische Kontrolle ermöglicht.

Ich ersuche um Verständnis, dass ich daher zur Beantwortung der an mich gerichteten Fragen auf die Ausführungen der Staatsanwaltschaft Innsbruck in der gemäß § 35a StAG ver­öffentlichten Entscheidung über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens AZ 22 St 137/10f sowie auf die Beratungsergebnisse des ständigen Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten verweisen muss.

 

Wien,      . Mai 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl