11089/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.05.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0110-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

Zur Zahl 11260/J-NR/2012

Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Natascha Kampusch und „was man noch ermitteln könnte“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Vorweg ersuche ich um Verständnis, dass ich mediale Äußerungen in Wahrnehmung von Aufgaben der Standesvertretung, hier der Vereinigung der österreichischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, nicht kommentiere.

Ob und in welchem Zusammenhang „die Anfrage“ (welche hier genau gemeint ist, ergibt sich aus der Anfrage nicht) dem Präsidenten der Vereinigung zugekommen ist, bleibt hier ohne Relevanz, weil zum Zeitpunkt der Anfragen Berichte zu deren Beantwortung im Wege der Staatsanwaltschaft Innsbruck eingeholt wurden (bei der sich die Ermittlungsakten befanden).

Die Akten und Unterlagen im Zusammenhang mit dem Entführungsfall Kampusch wurden nunmehr vollständig dem ständigen Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten übermittelt und es wurde insofern eine umfassende parlamentarische Kontrolle ermöglicht.

Ich ersuche um Verständnis, dass ich dem Ergebnis der Beratungen dieses Unterausschusses nicht vorgreifen will, weshalb ich zur Beantwortung der an mich gerichteten Fragen über die
(Ermittlungs-)Tätigkeit der Staatsanwaltschaft Wien in der „Causa Kampusch“ auf die Beratungsergebnisse des ständigen Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten verweisen muss.

Wien,      . Mai 2012

 

Dr. Beatrix Karl