11089/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.05.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
|
|
BMJ-Pr7000/0110-Pr 1/2012 |
||
|
|
|
Museumstraße 7 1070 Wien
|
|
|
Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
|
|||
|
|
|||
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 11260/J-NR/2012
Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Natascha Kampusch und „was man noch ermitteln könnte“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Vorweg ersuche ich um Verständnis, dass ich mediale Äußerungen in Wahrnehmung von Aufgaben der Standesvertretung, hier der Vereinigung der österreichischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, nicht kommentiere.
Ob und in welchem Zusammenhang „die Anfrage“ (welche hier genau gemeint ist, ergibt sich aus der Anfrage nicht) dem Präsidenten der Vereinigung zugekommen ist, bleibt hier ohne Relevanz, weil zum Zeitpunkt der Anfragen Berichte zu deren Beantwortung im Wege der Staatsanwaltschaft Innsbruck eingeholt wurden (bei der sich die Ermittlungsakten befanden).
Die Akten und Unterlagen im Zusammenhang mit dem Entführungsfall Kampusch wurden nunmehr vollständig dem ständigen Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten übermittelt und es wurde insofern eine umfassende parlamentarische Kontrolle ermöglicht.
Ich
ersuche um
Verständnis, dass ich dem Ergebnis der Beratungen dieses Unterausschusses
nicht vorgreifen will, weshalb ich zur Beantwortung der an mich gerichteten
Fragen über die
(Ermittlungs-)Tätigkeit der Staatsanwaltschaft Wien in der „Causa
Kampusch“ auf die Beratungsergebnisse des ständigen Unterausschuss
des Ausschusses für innere Angelegenheiten verweisen muss.
Wien, . Mai 2012
Dr. Beatrix Karl