11099/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.05.2012
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0104-I/4/2012

Wien, am 29. Mai 2012

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen haben am 29. März 2012 unter der Nr. 11279/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Gesetzesbeschlüsse der Landtage in Umsetzung der Ermächti­gung der Landesverfassungsgesetzgeber zur Ausweitung der Prüfkompetenzen der Landesrechnungshöfe“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wurde seitens der Landesverfassungsgesetzgeber bereits von der in Art. 127c B‑VG normierten Ermächtigung Gebrauch gemacht, die Landesrechnungshöfe zu den in Art. 127c Z 2 bis 4 B-VG festgeschriebenen Überprüfungen zu ermächti­gen?

a)   Wenn ja, von welchen Landtagen wurden dem Bundeskanzleramt entspre­chende gemäß Art. 98 (1) B-VG bekannt zu gebende Gesetzesbeschlüsse übermittelt?

b)   Wenn ja, wann erfolgte die jeweilige Übermittlung der entsprechenden Geset­zesbeschlüsse?


c)    Wenn nein, teilen Sie die Auffassung, dass es sich im Falle des gegenständli­chen Artikels 127c Z2 bis 4 B-VG um totes Recht handelt, da die Landtage offensichtlich nicht gewillt sind, den Landesrechnungshöfen mehr Kompeten­zen einzuräumen?

 

Ja, es wurde seitens der Landesverfassungsgesetzgeber bereits davon Gebrauch gemacht (vgl. das Salzburger Landesrechnungshofgesetz 1993, LGBl. Nr. 35/1993, i.d.F. der Novelle LGBl. Nr. 29/2012).

 

Die Bekanntgabe über den Gesetzesbeschluss des Salzburger Landtages gemäß Art. 98 Abs. 1 B-VG langte am 13. Februar 2012 im Bundeskanzleramt ein.

 

Mit freundlichen Grüßen