11099/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.05.2012
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0104-I/4/2012
Wien, am 29. Mai 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen haben am 29. März 2012 unter der Nr. 11279/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Gesetzesbeschlüsse der Landtage in Umsetzung der Ermächtigung der Landesverfassungsgesetzgeber zur Ausweitung der Prüfkompetenzen der Landesrechnungshöfe“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Wurde seitens der Landesverfassungsgesetzgeber bereits von der in Art. 127c B‑VG normierten Ermächtigung Gebrauch gemacht, die Landesrechnungshöfe zu den in Art. 127c Z 2 bis 4 B-VG festgeschriebenen Überprüfungen zu ermächtigen?
a) Wenn ja, von welchen Landtagen wurden dem Bundeskanzleramt entsprechende gemäß Art. 98 (1) B-VG bekannt zu gebende Gesetzesbeschlüsse übermittelt?
b) Wenn ja, wann erfolgte die jeweilige Übermittlung der entsprechenden Gesetzesbeschlüsse?
c) Wenn nein, teilen Sie die Auffassung, dass es sich im Falle des gegenständlichen Artikels 127c Z2 bis 4 B-VG um totes Recht handelt, da die Landtage offensichtlich nicht gewillt sind, den Landesrechnungshöfen mehr Kompetenzen einzuräumen?
Ja, es wurde seitens der Landesverfassungsgesetzgeber bereits davon Gebrauch gemacht (vgl. das Salzburger Landesrechnungshofgesetz 1993, LGBl. Nr. 35/1993, i.d.F. der Novelle LGBl. Nr. 29/2012).
Die Bekanntgabe über den Gesetzesbeschluss des Salzburger Landtages gemäß Art. 98 Abs. 1 B-VG langte am 13. Februar 2012 im Bundeskanzleramt ein.
Mit freundlichen Grüßen