11100/AB XXIV. GP
Eingelangt am
29.05.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0108-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11282/J vom 29. März 2012 der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 11.:
Es gehört zu den laufenden Aufgaben der fachlich zuständigen Fachabteilungen des Bundesministeriums für Finanzen, Anträge von Abgeordneten auf ihre finanziellen Auswirkungen hin zu untersuchen und dazu auch Informationen für die Ressortleitung zu erstellen. Im Rahmen dieser Aufgabenstellung wird von den thematisch jeweils zuständigen Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Finanzen jährlich eine sehr große Anzahl von Gesetzesinitiativen untersucht, wobei es keine zentralen zusammenfassenden Aufzeichnungen gibt und eine nachträgliche Durchforstung sämtlicher Geschäftsstücke nach anfragerelevanten Bestandteilen einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand darstellen würde. Das Bundesministerium für Finanzen nimmt in diesem Zusammenhang auch keine Aufträge entgegen, versucht aber, Bitten um Information, soweit diese etwa im Rahmen des parlamentarischen Interpellationsrechts abgedeckt wären, im Rahmen des Möglichen zu entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen