11101/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.05.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am        Mai 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0109-I/4/2012

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11284/J vom 29. März 2012 der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 4.:

Im Zuge der GSpG-Novelle 2010 haben sich die glücksspielrechtlichen Regelungen weder zur Bemessungsgrundlage noch zum Tarif der Konzessionsabgabe des § 17 Abs. 3 Z 1 GSpG (Lotto, Toto, Zusatzspiel) verändert und können somit die Ausführungen der Anfrage nicht nachvollzogen werden. Die Bestimmungen sind seit 2005 unverändert.

 

Der Tarif der Konzessionsabgabe des § 17 Abs. 3 Z 1 GSpG wurde zuletzt im Zuge der GSpG-Novelle BGBl. I Nr. 105/2005 geändert, indem der zuvor geltende komplexe Staffelsatz unter Gegenrechnung der Steuerabsetzbeträge des damaligen § 17 Abs. 7 GSpG für mediale Unterstützung vereinfacht wurde. Im Zuge der damaligen allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung wurde mit wachsender Bemessungsgrundlage auch ein Anwachsen des Absetzbetrages erwartet. Die Umstellung der Besteuerungsstaffel auf Basis einer Durchschnittsberechnung für die Jahre 2000 bis 2004 unter gleichzeitigem Wegfall des Absetzbetrages hat dies verhindert.

Das Aufkommen an Konzessionsabgabe gemäß § 17 GSpG stellt sich wie folgt dar:

 


Jahr

Konzessionsabgabe aus Lotto, Toto, Zusatzspiel in Mio. ATS

1989

1493

1990

1632

1991

1627

1992

2002

1993

1941

1994

1968

1995

1814

1996

1868

1997

2118

1998

2450

1999

2284

2000

2620

2001

2619

Jahr

Konzessionsabgabe aus Lotto, Toto, Zusatzspiel in Mio. EUR

2002

183

2003

178

2004

188

2005

191

2006

171

2007

155

2008

214

2009

236

2010

223

2011

269

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Maria Fekter eh.