11103/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.05.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am         Mai 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0111-I/4/2012

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11295/J vom 29. März 2012 der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Die Verhandlungen wurden von österreichischer Seite durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen geführt.

 

Zu 2.:

Die Verhandlungen wurden von schweizerischer Seite durch die schweizerische Finanz-verwaltung geführt.

 

Zu 3.:

Der offizielle Beginn der Verhandlungen erfolgte mit Beschluss des Ministerrates vom 11. April 2012. Davor fanden informelle Sondierungsgespräche statt.

 

Zu 4. und 5.:

Die Verhandlungen wurden am 13. April 2012 abgeschlossen.

 

Zu 6.:

Bei der Schätzung des Aufkommens aus dem Steuerabkommen mit der Schweiz sind diverse Faktoren zu berücksichtigen und entsprechende Annahmen zu treffen:

 

·         Die Höhe des in der Schweiz veranlagten Vermögens von Österreichern kann nur geschätzt werden.

·         Der Besteuerungssatz ist nicht fix, sondern variiert in Abhängigkeit von der Dauer der Veranlagung, dem Ausmaß der Wertsteigerungen und der Höhe des Vermögens insgesamt. Zusätzlich ist ein Mindeststeuersatz von 15% vorgesehen. Eine exakte Angabe, zu welchem Prozentsatz die Besteuerung erfolgt, ist somit nicht möglich.

·         Steuerpflichtige mit Vermögenswerten in der Schweiz haben die Möglichkeit, alternativ zur Einmalzahlung die Offenlegung nach Art. 9 des Abkommens in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall kommt es zu keiner solchen Zahlung, sondern die Offenlegung wird als Selbstanzeige behandelt.

 

Das Bundesministerium für Finanzen war bemüht, insbesonders diese Faktoren bei der Schätzung zu berücksichtigen und diese konservativ und aufgrund plausibler Annahmen vorzunehmen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.