11105/AB XXIV. GP
Eingelangt am
29.05.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2200/0008-III/3/a/2012
Wien, am . Mai 2012
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kirchgatterer, Genossinnen und Genossen haben am 29. März 2012 unter der Zahl 11253/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Änderung der Passverordnung“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Nein.
Zu Frage 3:
Die auf der inneren Umschlagseite von Reisepässen zu findenden Bezeichnungen „EURO-PÄISCHE UNION“, „REPUBLIK ÖSTERREICH“ und „REISEPASS“ sowie die Beschriftungen der Felder der Personendatenseite, insbesondere auch der Staatsbürgerschaft, wurden zum Stand 16. Dezember 2005 in die in Europa gültigen Amtssprachen übersetzt. Selbst die Vor-schriften der ICAO (Internationale Zivilluftfahrtsgesellschaft) sehen im Doc 9303 (Part 1, Volume 1, Machine Readable Passports, Sixth Edition) nur vor, dass die Beschriftungen der Datenfelder nur in zwei weiteren Sprachen zu erfolgen hat. Die Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumente, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung 2252/2004, beinhaltet keine dies-bezügliche Vorschrift.