11107/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.05.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0544-II/2012
Wien, am . Mai 2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Josef A. Riemer und weitere Abgeordnete haben am 29. März 2012 unter der Zahl 11268/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Sicherheit an Österreichischen Schulen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Grundsätzlich obliegt die Ergreifung geeigneter Schutzmaßnahmen für Schulen den Schul-behörden. Ergeben sich allgemeine Gefahren im Sinne des Sicherheitspolizeigesetzes ergibt sich die Zuständigkeit der Sicherheitsbehörden.
Zu den Fragen 2 und 6 bis 8:
Die von den Schuleinrichtungen zu treffenden Maßnahmen werden vom Bundesministerium für Inneres durch ein Bündel an präventiven und operativen Maßnahmen unterstützt. Vor dem Hintergrund einschlägiger Vorfälle im Ausland (z. B. Amoklauf in einer Schule in Winnenden/D) wurde im Bundesministerium für Inneres im Jahre 2009 das Projekt „Intervention bei Amoklagen“ entwickelt und umgesetzt. Einerseits wurden im Rahmen des
Einsatztrainings aller Exekutivbediensteten in den Jahren 2010 und 2011 flächendeckend ein thematischer Schwerpunkt „Amoklagen“ gesetzt und standardisierte Vorgehensweisen entwickelt. Jede Vorgangsweise muss jedoch im Einsatzfall nach dem konkret vorliegenden Lagebild situativ angepasst werden. Gleichzeitig wurden im Rahmen der Kriminalprävention den Schulbehörden „Tipps für Schulen im Umgang mit Aggression (Gewalt, Drohung, Amok)“ in Form einer einheitlichen Unterlage zur Verfügung gestellt und wird diese Maßnahme durch Vorträge von speziell ausgebildeten Präventionsbeamten ergänzt. Als aktuellste Initiative ist auf das Handbuch „Verhaltensorientierte und technische Sicherungsmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden“ zu verweisen, welches vom Bundesministerium für Inneres seit März 2012 kommuniziert wird. Diese Projekte mündeten in einem zwischen Schul- und Sicherheitsbehörden gemeinsam getragenen Prozess zur Evaluierung be-stehender und Entwicklung neuer Alarmpläne.
Zu Frage 3:
Nein. Basierend auf aktuellen individuellen Gefährdungseinschätzungen unterliegen derzeit jüdische Schuleinrichtungen und einzelne internationale Schulen verstärkten Sicherheits-maßnahmen.
Zu Frage 4:
Notrufe gehen grundsätzlich bei der örtlich zuständigen Einsatzleitzentrale der Bundespolizei ein. Lageentsprechend kommen örtliche Einsatzkräfte und in Eskalationsszenarien zu-sätzlich Sondereinsatzkräfte (z. B. WEGA, EKO Cobra, Verhandlungsgruppen) zum Einsatz.
Zu Frage 5:
Im Jahr 2011 kam es wegen Amokandrohungen bzw. bedrohlichem Verhaltens in der Steiermark zu 2 und in Wien zu 24 Einsätzen in Schulen.
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Wien |
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Bezirk |
Zahl der Einsätze |
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Innere Stadt |
- |
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Leopoldstadt |
- |
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Landstraße |
1 |
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Wieden |
3 |
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Margareten |
1 |
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Mariahilf |
1 |
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Neubau |
- |
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Josefstadt |
- |
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Alsergrund |
2 |
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Favoriten |
3 |
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Simmering |
1 |
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Meidling |
1 |
|
Hietzing |
- |
|
Penzing |
- |
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Rudolfsheim-Fünfhaus |
1 |
|
Ottakring |
1 |
|
Hernals |
- |
|
Währing |
1 |
|
Döbling |
3 |
|
Brigittenau |
1 |
|
Floridsdorf |
3 |
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Donaustadt |
1 |
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Liesing |
- |
Zu Frage 9:
Die Erkenntnisse aus diesem Ereignis fließen in die laufenden Prozesse zur Evaluierung und Umsetzung der oben beschriebenen Projekte ein.