11111/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.05.2012
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am
29. März 2012
unter der Zl. 11293/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „einen
Gesetzesvorschlag im römischen Parlament, der das Absingen der
antiösterreichischen Hymne an den Schulen, so auch in Südtirol,
verpflichtend vorsieht“
gerichtet.
Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Der
Pariser Vertrag vom 5. September 1946 ist im Zusammenhang mit den daraus
folgenden
Umsetzungsakten und der Vertragspraxis, insbesondere mit dem Südtiroler
Autonomiestatut,
welches in Artikel 2
den Schutz der ethnischen und kulturellen Eigenart der Sprachgruppen
vorsieht, zu sehen.
Der
Gesetzesentwurf „Proposta di Legge 4117, Disposizioni per
l'insegnamento dell inno
nazionale
nelle scuole del primo ciclo dell’istruzione am 24. Februar 2011
in der
Abgeordnetenkammer
des italienischen Parlaments eingebracht. In der Zwischenzeit
erfolgten
mehrere
Abänderungsanträge. Von Seiten der Südtiroler
Landesregierung
wurden in diesem
Zusammenhang bislang
keine Bedenken
hinsichtlich eines
Verstoßes gegen das
Autonomiestatut an das Bundesministerium für europäische und
internationale
Angelegenheiten (BMeiA) herangetragen.