11111/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.05.2012
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am
29. M
ärz 2012 unter der Zl. 11293/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „einen Gesetzesvorschlag im römischen Parlament, der das Absingen der
antiösterreichischen Hymne an den Schulen, so auch in Südtirol, verpflichtend vorsieht“
gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5:

Der Pariser Vertrag vom 5. September 1946 ist im Zusammenhang mit den daraus folgenden
Umsetzungsakten und der Vertragspraxis, insbesondere mit dem S
üdtiroler Autonomiestatut,
welches in Artikel 2 den Schutz der ethnischen und kulturellen Eigenart der Sprachgruppen
vorsieht, zu sehen.

Der Gesetzesentwurf „Proposta di Legge 4117, Disposizioni per l'insegnamento dell inno
nazionale nelle scuole del primo ciclo dell’istruzione am 24. Februar 2011 in der
Abgeordnetenkammer des italienischen Parlaments eingebracht. In der Zwischenzeit erfolgten
mehrere Abänderungsanträge. Von Seiten der Südtiroler Landesregierung wurden in diesem
Zusammenhang bislang keine Bedenken hinsichtlich eines Verstoßes gegen das
Autonomiestatut an das Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten (BMeiA) herangetragen.