11113/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.05.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0124-III/4a/2012 |
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Wien, 21. Mai 2012
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11262/J-NR/2012 betreffend neuer Notenschlüssel, die die Abg. Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen am 29. März 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 8:
Im Rahmen der Schulversuche zur standardisierten kompetenzorientierten Reifeprüfung in den lebenden Fremdsprachen wurden psychometrisch getestete und validierte Aufgabenpakete entwickelt und mit entsprechenden standardisierten Beurteilungsrastern eingesetzt. Diese Vorgangsweise ist durch die Schulversuchsgenehmigung legitimiert.
Bei der Leistungsbeurteilung werden die erreichten Punktezahlen den einzelnen Noten gemäß den Bestimmungen der Leistungsbeurteilungsverordnung zugeordnet, wobei die Vorgaben der Leistungsbeurteilungsverordnung eingehalten werden müssen; für ein „Genügend“ müssen bei einer Schularbeit oder Reifeprüfungsklausur „die wesentlichen Bereiche überwiegend erfüllt“ sein. Ab welcher Punkte- oder Prozentzahl dies der Fall ist, hängt wiederum von der Aufgabenstellung und dem verwendeten Beurteilungsraster mit Gewichtung der einzelnen Aufgaben ab. Die Grenze für eine positive Beurteilung liegt also dort, wo sie im jeweiligen validen Beurteilungsraster, beispielsweise für lebende Fremdsprachen, auf Grundlage des im kompetenzorientierten Lehrplan verankerten „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“, vorgesehen ist.
Die Erfahrungen mit diesen Beurteilungsrastern bei der Reifeprüfung zeigen, dass bei allen Betroffenen eine hohe Zufriedenheit und Akzeptanz besteht sowie die Zahl der negativen Beurteilungen und der Berufungen abgenommen hat.
Das Wesen eines Schulversuchs ist die Erprobung pädagogischer bzw. schulorganisatorischer Maßnahmen in Abweichung von einzelnen gesetzlichen Bestimmungen. Die genehmigten Schulversuche sehen ein entsprechendes Beurteilungsverfahren für die schriftliche Klausur in den Fremdsprachen im Rahmen der Reifeprüfung in Abweichung von § 18 des Schulunterrichtsgesetzes vor. Dieses Verfahren wurde auf der Basis des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ und international gängiger Sprachtestverfahren entwickelt.
Die Schulversuche zur standardisierten kompetenzorientierten Reifeprüfung in den lebenden Fremdsprachen an allgemein bildenden höheren Schulen werden im laufenden Schuljahr 2011/12 an 299 allgemein bildenden höheren Schulen im gesamten Bundesgebiet durchgeführt.
Die Schülerinnen und Schüler wurden bei der Reifeprüfung aus der 1. und 2. Lebenden Fremdsprache, sofern sie nach dem Schulversuchs-Modell durchgeführt wurde, nach einem aussagekräftigen Schlüssel bewertet, der aufgrund valider Kriterien entwickelt und für die Reifeprüfung aus der 1. und 2. Lebenden Fremdsprache schulversuchsweise eingeführt wurde.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.