11115/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.05.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0126-III/4a/2012 |
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Wien, 29. Mai 2012
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11280/J-NR/2012 betreffend private Nutzung schulischer Ressourcen an der HLT Semmering, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 29. März 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2 sowie 10:
Bei der Gründung der Tourismusschulen Semmering im Jahre 1982 wurde ein Internat, das auch die Funktion eines Lehrhotels erfüllt, errichtet. Anfänglich wurde das Internat noch vom Bund betrieben. Der Bund hat das Internat an den Tourismusschulen Semmering ab dem Jahr 1993 an einen privaten Träger verpachtet. Nach dem Rückzug dieses privaten Trägers ist in diesen Vertrag im Jahr 2005 die Lehrhotel Semmering GmbH eingetreten, deren Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer Herr Mag. Jürgen Kürner ist.
In diesem Vertrag wird festgehalten, dass Einrichtungen und Räumlichkeiten des Internats hauptsächlich für Zwecke eines Schülerheims aber auch für Unterrichtszwecke an die Tourismusschulen Semmering überlassen wird. Dies geschieht unter anderem im Rahmen des im Lehrplan vorgesehenen Unterrichtsgegenstandes „Betriebspraktikum“, in dem die Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit ihren Lehrerinnen und Lehrern unter anderem die Rezeption, die Etage, das Früh- und Mittagsservice, die Zubereitung des Abendessens und auch das Buffet betreuen und auf diesem Weg – wie in den Tourismusschulen üblich – in einem realen Hotelbetrieb mitarbeiten („Lehrhotel“). Dies geschieht im Rahmen des dafür vorgesehenen Unterrichts in den 1. und 2. Klassen.
Das Schulbuffet wird durch die Lehrhotel Semmering GmbH betrieben. Herr Direktor Mag. Kürner hat seine Nebenbeschäftigung als geschäftsführender Gesellschafter der Lehrhotel Semmering GmbH der zuständigen Dienstbehörde gemeldet. Diese wurde nicht untersagt.
Zu Fragen 3 bis 5:
Wie vorstehend ausgeführt, werden die Einrichtungen und Räumlichkeiten des Internats inklusive des Buffets auch für schulische Zwecke, darunter die teilweise Abhaltung des fachpraktischen Unterrichts, der Tourismusschule Semmering überlassen, wobei die Mitarbeit von Schülerinnen und Schülern als auch der Lehrkräfte im Schulbuffet im Rahmen des Pflichtgegenstandes „Betriebspraktikum“ erfolgt. Eine gesonderte „monetäre Abgeltung“ im Rahmen dieser Tätigkeit ist nicht vorgesehen, da es sich dabei um fachpraktischen Unterricht handelt. Es erfolgt die Abgeltung der Unterrichtstätigkeit für die Lehrpersonen – für die Schülerinnen und Schüler ist dies Regelunterricht.
Zu Fragen 6 bis 9:
Nach Auskunft des Landesschulrates für Niederösterreich liegt das Preisniveau im Bereich der Buffets benachbarter Schulen in Niederösterreich. Einschätzungen und Fragestellungen zu den Umsätzen der Lehrhotel Semmering GmbH bzw. zur Gebarung derselben betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.
Zu Fragen 11 bis 16:
Da Sinn und Zweck eines Lehrhotels unter anderem darin liegt, dass der entsprechende fachpraktische Unterricht erteilt werden kann, sind dort natürlich auch Lehrkräfte tätig. Nach Auskunft des Landesschulrates für Niederösterreich sind von den insgesamt 11 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Lehrhotel Semmering GmbH drei auch als Lehrkräfte im Rahmen des „Betriebspraktikums“ tätig. Die Abgeltung erfolgt entsprechend dem Bezugsschema für Unterrichtende. Für ihre Tätigkeit im Rahmen der Betreuung der Schülerinnen und Schüler im Internatsbetrieb sind sie, entsprechend des eingangs genannten Vertrags, wonach der Pächter die Betreuung während des Nachmittags und der Nacht sicherzustellen hat, bei der Lehrhotel Semmering GmbH angestellt und werden nach Mitteilung des Landesschulrates für Niederösterreich über dem dafür gültigen Kollektivvertrag entlohnt.
Zu Fragen 17 und 18:
Nach Auskunft des Landesschulrates für Niederösterreich wurden Herrn Direktor Mag. Kürner in seiner Amtszeit seit 1. Juni 2006 die Reisekosten für 65 Dienstreisen genehmigt. Dabei ist insgesamt ein Betrag von EUR 6.444,85 angefallen. Nach Auskunft des Landesschulrates für Niederösterreich hat der Genannte in seiner Zeit als Direktor niemals Reisekosten für eine Dienstreise nach Berlin beansprucht und auch nicht ausbezahlt erhalten. Um eine Dienstreise nach Berlin wurde auch nach den vorliegenden Aufzeichnungen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur nicht angesucht und daher wurde eine solche auch nicht genehmigt bzw. verrechnet.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.