11118/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.05.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am      Mai 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0110-I/4/2012

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11315/J vom 30. März 2012 der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 5.:

Dr. Schenz genießt das Vertrauen von in- und ausländischen Marktteilnehmern in seine Expertise und seine sachbezogene Durchsetzungskraft. Langjährig und erfolgreich leitete er das größte börsenotierte österreichische Unternehmen und hat seine Qualitäten beispielsweise als Vizepräsident der Wirtschaftskammer Österreich, Vorstandsmitglied der Industriellenvereinigung, Präsident des österreichischen Nationalkomitees des Weltenergierates und Aufsichtsrat mehrerer Unternehmen unter Beweis gestellt.

 

Die Bewertung des davon unabhängig konkret geschilderten Sachverhaltes obliegt der Finanzmarktaufsicht, welche auf Grundlage von dem Bundesministerium für Finanzen nicht abschließend vorliegenden Informationen die Einhaltung unter anderem des Bankwesengesetzes zu überwachen hat.

 

Zu 2.:

Schwerpunkt seiner Beratungstätigkeit ist entsprechend seiner Funktion als Vorsitzender des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance die laufende Beratung im Bereich Corporate Governance und verwandter Themen.

 

Zu 3.:

Mit dem neuen ab 1. Jänner 2010 geltenden Österreichischen Corporate Governance Kodex wurden wichtige Schritte gesetzt. So sehen die Kodexregeln etwa vor, dass sich die Vergütung des Vorstands nach der Verantwortung, der persönlichen Leistung sowie der Größe und der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens richten muss. Bei der variablen Vergütung ist insbesondere an nachhaltige, langfristige und mehrjährige Leistungskriterien anzuknüpfen. Diese Kriterien dürfen nicht zum Eingehen von unangemessenen Risiken verleiten.

 

Zu 4.:

Es wurde keine eigene Organisationseinheit im Bundesministerium für Finanzen eingerichtet, derer sich Dr. Schenz bei der Erfüllung seiner Aufgaben als Berater in Fragen des Kapitalmarktes bedienen könnte. Es ist dementsprechend keine eigene Kostenstellenstruktur eingerichtet worden. Die zuordenbar verbuchten Ausgaben beschränken sich auf ein monatliches Reisekostenpauschale in der Höhe von € 500,--.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.