11120/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.05.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0515-I/1/c/2012

Wien, am       . Mai 2012

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am                    30. März  2012 unter der Zahl 11305/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Besetzung von Landespolizeikommanden“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Nachstehend werden die angefragten Daten in Form einer Gegenüberstellung zum exekutiven Außendienst mit Stichtag 1. März 2012 dargestellt:

 

Landespolizeikommando

Außendienst

Innendienst

Burgenland

1.439

85

Kärnten

1.771

106

Niederösterreich

4.244

161

Oberösterreich

3.152

132

Salzburg

1.382

98

Steiermark

2.994

184

Tirol

1.758

111

Vorarlberg

790

57

Wien

5.625

190

Summe

23.155

1.124


Zudem wird angemerkt, dass sich zum angeführten Stichtag 1987 Vertragsbedienstete mit Sonderverträgen in exekutivdienstlicher Ausbildung befinden und diese nach Beendigung dieser dem exekutiven Außendienst zugeführt werden.

 

Zu den Fragen 2 bis 4:

Anlässlich der Wachkörperreform konnte der Anteil an Exekutivbediensteten von ursprünglich rund 13 % zugunsten des exekutiven Außendienstes auf mittlerweile 4,6 % verringert werden. Eine weitere sukzessive Verringerung dieses Anteils ist vorgesehen. Ein geringer Teil derartiger Verwendungen ist jedoch auch bewusst aus sozialen Erwägungen für krankheits- oder unfallbedingt körperlich schwer beeinträchtigte Exekutivbedienstete vorge-sehen, um der Fürsorgepflicht als Dienstgeber nachzukommen und dadurch auch frühzeitige amtswegige Ruhestandsversetzung vermeiden zu können.

 

Zu Frage 5:

Da die in der Beantwortung zu Frage 1 dargestellte Anzahl an Exekutivbediensteten in Innendienstverwendung auch neben ihrer administrativen Aufgabenerfüllung für exekutiv-dienstliche Aufgaben wie beispielsweise berufsbegleitende Fortbildung, Anlässe im Rahmen des großen Sicherungs- und Ordnungsdienstes, Objektüberwachungen und dgl. eingesetzt werden, ist eine Darstellung der Kosten im Sinne der Anfrage nicht möglich.