11123/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.05.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0117-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 11320/J-NR/2012

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „eines Aufpassers für die Justizministerin“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Nein. Der zitierte Artikel „Aufpasser für Justizministerin“ ist unrichtig.

Zu 2 bis 9:

Ich verweise auf meine Antwort zu Fragepunkt 1.

Zu 10:

Es ist weder notwendig noch geplant, „politisches Know-how“ in Form externer Beratungsleistungen zuzukaufen.


Zu 11:

Ich verweise auf meine Antwort zu Fragepunkt 10.

 

Wien,    . Mai 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl