1113/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.04.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petzner, Kolleginnen und Kollegen haben am                27. Februar 2009 unter der Zahl 1091/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Gefährdung der Bevölkerung durch die Errichtung eines Erstaufnahmezentrums Süd“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 4 bis 6, 8 bis 11 und 17:

Lt. Regierungsprogramm ist die Einrichtung einer Erstaufnahmestelle im Süden Österreichs vorgesehen. Hervorzuheben sind dabei die wirtschaftlichen und kommunalpolitischen Effekte einer Erstaufnahmestelle. Die Prüfung ist noch nicht so weit gediehen, dass dazu schon konkrete Aussagen getroffen werden können, welche Standorte in Zukunft in die Überlegungen einbezogen werden oder etwa welche Standorte überhaupt auszuschließen sind. Es können zum derzeitigen Zeitpunkt auch keine seriösen Aussagen zum Zeitpunkt der Errichtung sowie über die Anzahl der untergebrachten Personen getroffen werden. Eine Prüfung wird jedenfalls im Lichte der Steigerung der Vollzugseffizienz und Verfahrensbeschleunigung erfolgen.

 

Zu Frage 2:

Die Entwicklung von Flüchtlingsströmen ist von unterschiedlichen externen Faktoren abhängig.

 

Zu Frage 3:

Dem Wiederanstieg der Asylwerberzahlen in Österreich wird durch ein umfassendes Konzept entgegengetreten. Insbesondere werden Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Schlepperkriminalität, zur Stärkung der EU-Außengrenzen und zur Verhinderung illegaler Migration auf europäischer Ebene forciert. Österreich unterstützt aktiv die Angleichung der Asylsysteme der EU-Mitgliedstaaten, um Sekundärwanderung innerhalb der EU zu unterbinden. Es wird auf einen effizienten Dublinvollzug geachtet, welcher sicherstellt, dass das jeweilige gemäß der Dublin-Verordnung zuständige Land die Prüfung des Asylantrags vornimmt.

Es muss dabei aber auch berücksichtigt werden, dass die Zahl der Asylanträge derzeit europaweit im Steigen und insbesondere auch von globalen Faktoren abhängig ist.

 

Zu den Fragen 7 und 15:

Für die bereits bestehenden Erstaufnahmestellen wurde ein umfassendes regionales Sicherheitsmanagement unter Einbeziehung aller beteiligten Organe, insbesondere der Leitung vor Ort, der örtlichen Sicherheitsorgane sowie der Bezirkshauptmannschaft erstellt. Hauptzielsetzung ist die Gewährleistung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in und außerhalb der Erstaufnahmestellen. Diese Vorgangsweise würde jedenfalls auf jede neue Einrichtung angewendet werden.

 

Zu Frage 12:

Mit der am 1. April 2009 in Kraft getretenen Gesetzesnovelle (BGBl I Nr. 29/2009) wurde nicht ein Bleiberecht, sondern eine differenzierte  - unter Beachtung der höchstgerichtlichen und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen – Einzelfallprüfung für besonders berücksichtigungswürdige Fälle eingeführt.

 

Zu Frage 13:

Dies kann auf Grund verfassungs- und gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben nicht ausgeschlossen werden.

 

Zu Frage 14:

Derartige Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 16:

Eine gleichmäßige Verteilung der Asylwerber innerhalb Österreichs ist das deklarierte Ziel der Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Damit einher geht eine partnerschaftliche Grundhaltung der Vertragspartner bei der Vermeidung einer regionalen Überbelastung. Die Entlastung der Bundesländer Niederösterreich und Oberösterreich aufgrund der Konzentration von Asylwerbern in den dort befindlichen Erstaufnahmestellen des Bundes stellt somit eine wichtige Solidarisierung bei der Zielerreichung dar.