11139/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.06.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11455 /J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen betreffend „Regressforderungen nach dem ASVG (Sozialversicherungsträger) für das Jahr 2011“ wie folgt:

Einleitend möchte ich – wie schon in den Beantwortungen der gleich lautenden, auf die Jahre 2009 und 2010 bezogenen Anfragen (Nr. 5048/J u. 8891/J) – festhalten, dass die gegenständliche Beantwortung auf die in meinen Kompetenzbereich fallenden Fragen der gesetzlichen Pensionsversicherung beschränkt bleibt und sich daher nicht auf die zum Bundesminister für Gesundheit ressortierende Kranken- und Unfallversicherung bezieht. Zudem untersteht der Bereich der Angelegenheiten der Bundespensionen nicht mir, sondern dem Bundesminister für Finanzen.

Überdies merke ich vorab auch an, dass sich die Regressansprüche der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) auf §§ 190ff GSVG, jene der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) auf §§ 178ff BSVG stützen.

Bei der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates waren keine Regressforderungen anhängig.

 

Frage 1:

 

Pensionsversicherungsanstalt (PVA)

5.427 Regressansprüche wurden gestellt und auch geltend gemacht.

Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)

Es wurden ca. 2.000 Vorfälle gemeldet, wobei nicht jeder gemeldete Vorfall zu einem Regress führte.

Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA)

Es wurden 204 neu angefallene Regressfälle geprüft bzw. bearbeitet. Überdies wurden 248 Fälle aus den Vorjahren weiterbearbeitet. 168 Fälle konnten einer abschließenden Erledigung zugeführt werden, sodass zum Ende des Jahres 2011 wiederum 284 Fälle offen waren.


Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB)

Österreichweit wurden 41 neue Regresse in der Pensionsversicherung (inkl. Pflegegeld) eingeleitet.
Außerdem waren am 1. Jänner 2011 bereits 123 Regressfälle anhängig, insgesamt ergibt dies im Jahr 2011 164 anhängige Regressfälle.

 

Frage 2:

 

PVA

An Regresserlösen wurden € 27,261.512,11 vereinnahmt.

VAEB

Die Regresseinnahmen betrugen € 1,462.943,93.

SVA

Es konnte ein Gesamtregresserlös von € 989.923,91 erzielt werden.

SVB

Aus dem Bereich Pensionsversicherung (inkl. Pflegegeld) werden Regresseinnahmen in Höhe von € 438.393,85 ausgewiesen.

 

Fragen 3 und 4:

 

Die SVA teilt dazu mit, dass eine diesbezügliche Statistik nicht existiert, zumal Fälle dieser Art kaum vorkommen.

Die SVB weist darauf hin, dass die Parallelbestimmung des § 178 Abs. 3 BSVG in ihrem Bereich aufgrund der Versichertenstruktur (selbständig Erwerbstätige sowie hauptberuflich beschäftigte Angehörige) keine Relevanz hat.

Bei der PVA und der VAEB erfolgt diesbezüglich keine detaillierte statistische Erfassung.

 

 

Fragen 5 und 6:

 

Diese Fragen beziehen sich auf die AUVA und damit auf die gesetzliche Unfallversicherung.

 

Fragen 7 und 8:

 

Fälle dieser Konstellation kommen selten bis gar nicht vor. Eine gesonderte statistische Erfassung findet nicht statt. Die Frage kann ich in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht beantworten.


Fragen 9 und 10:

 

Die Pensionsversicherungsträger verfügen diesbezüglich über keine statistischen Aufzeichnungen. Erfahrungsgemäß ist der Anteil der Straßenverkehrsunfälle sehr hoch.

 

 

Fragen 11 und 12:

 

Bei den Pensionsversicherungsträgern erfolgt keine gesonderte statistische Erfassung. Es darf nicht übersehen werden, dass die Frage Inländer-Ausländer bei Regressfällen eine sehr geringe Rolle spielt, weil in erster Linie die jeweiligen Versicherungen Ansprechpartner für Regressforderungen sind.

Seitens der SVB kann aus der Praxis angegeben werden, dass nur ein sehr kleiner Teil der Regresse aus der Pensionsversicherung auf Verkehrsunfälle unter Beteiligung ausländischer Kraftfahrzeughalter zurückzuführen ist.

 

Frage 13:

 

In der PVA war im Jahr 2011 kein derartiger Fall anhängig.

Bei den anderen Pensionsversicherungsträgern existieren darüber keine gesonderten Aufzeichnungen bzw. sind Auswertungen nicht möglich. Derartige Fälle treten äußerst selten auf.

 

 

Frage 14:

 

Ich darf zu den Ausführungen der Frage 13 verweisen.

 

 

Fragen 15 bis 19:

 

Diese Fragen beziehen sich auf den außerhalb meiner Ressortzuständigkeit liegenden Bereich der Krankenversicherung.