1114/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.04.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 27. April 2009
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0078-IK/1a/2009
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1108/J betreffend „Ersparnis des FLAF durch Umstieg auf die Kinderbetreuungsgeld-Kurzvarianten“, welche die Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen am 2. März 2009 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Für die Geburten eines jeden Kalenderjahres wurden folgende Anträge gestellt:
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Jahr |
Anträge |
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2002 |
78.104 |
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2003 |
76.661 |
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2004 |
78.662 |
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2005 |
77.867 |
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2006 |
77.661 |
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2007 |
75.523 |
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2008 |
74.937 |
Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:
Zur Frage, wie viele Personen generell vorzeitig den Kinderbetreuungsgeldbezug beendet haben, liegen keine Daten vor.
Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:
6.781 Kinderbetreuungsgeldbezieher/innen sind im Zeitraum 1. Jänner 2008 bis 30. Juni 2008 auf die Variante 20 plus 4 umgestiegen.
3.131 Kinderbetreuungsgeldbezieher/innen sind im Zeitraum 1. Jänner 2008 bis 30. Juni 2008 auf die Variante 15 plus 3 umgestiegen.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Entsprechendes Zahlenmaterial liegt nicht vor, wobei jedoch davon ausgegangen werden kann, dass die Kosten für den FLAF durch die Neuregelung (höhere tägliche Beträge) zunächst sogar gestiegen sind und erst in der Folge wieder leicht zurückgehen werden.