11142/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.06.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 5. Juni 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0162-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 11332/J betreffend „die geplante Einführung eines Coaching-Programms für Lehrlinge“, welche die Abgeordneten Mathias Venier, Kolleginnen und Kollegen am 10. April 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die Zahl der Lehrvertragsauflösungen betrug im Jahr 2011 gemäß Lehrlingsstatistik der Wirtschaftskammer Österreich:

Lehrvertragsauflösungen

unbekannt

2594

einvernehmliche Lösung

4815

Lösung durch den Lehrberechtigten

1476

Lösung durch den Lehrling

5237

Lösung während der Probezeit

6161

Betriebsübernahme

3

Lehre nicht angetreten

229

Auflösung während/durch Karenz

1

Ausbildungsübertritt §15a durch den Lehrberechtigten

43

Ausbildungsübertritt §15a durch den Lehrling

12

Lehrvertragsänderung - Betriebsübergang

333

Lehrvertragsänderung - Firmenumgründung

84

Lehrvertragsänderung

1385

Gesamtergebnis

22373

 

Ziel des Coaching-Programms ist es, die Zahl der Lehrvertragslösungen, die nicht rein formal bedingt sind (Betriebsübergänge, Umgründungen), mittelfristig deutlich zu reduzieren.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Das Projekt wird federführend von der zuständigen Organisationseinheit im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend betreut.

 

 

Antwort zu den Punkten 3 bis 5 der Anfrage:

 

Derzeit werden sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Betrauung der Coaches und Berater bzw. Coaching- und Beratungseinrichtungen, als auch die inhaltlichen Kriterien für das Anforderungsprofil und die Tätigkeit ausgearbeitet, sodass das Verhältnis Coach-Lehrling noch nicht feststeht. Die Kriterien werden in einem Projektbeirat diskutiert und beschlossen. In diesem sind das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, die Wirtschaftskammer Österreich, die Bundesarbeitskammer, das Arbeitsmarktservice Österreich sowie das Bundessozialamt vertreten.


Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Für das laufende Jahr stehen bis zu € 3 Mio. gemäß § 13e IESG aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds zur Verfügung.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Das Projekt soll, bevor es österreichweit zum Einsatz kommen kann, als Pilotprojekt getestet werden, um möglichst effizient und effektiv zum Einsatz zu kommen. Die Auswahl der Bundesländer erfolgte aufgrund des besonderen Bedarfs im urbanen Raum und, um ein ausgewogenes Ost-West-Verhältnis zu gewährleisten.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Im Juni 2012 findet im Rahmen des Bundes-Berufsausbildungsbeirats eine Klausur der Sozialpartner zu dieser Frage statt. Dabei soll ein "Monitoring-System" besprochen werden, das sich an verschiedenen Kriterien wie Erfolg bei Lehrabschlussprüfungen, Drop-Out Quote u.ä. orientiert. Ziel ist es, die betroffenen Unternehmen in der Folge zielgerichtet unterstützen zu können.