11142/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.06.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 5. Juni 2012
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0162-IM/a/2012
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 11332/J betreffend „die geplante Einführung eines Coaching-Programms für Lehrlinge“, welche die Abgeordneten Mathias Venier, Kolleginnen und Kollegen am 10. April 2012 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die Zahl der Lehrvertragsauflösungen betrug im Jahr 2011 gemäß Lehrlingsstatistik der Wirtschaftskammer Österreich:
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Lehrvertragsauflösungen |
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unbekannt |
2594 |
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einvernehmliche Lösung |
4815 |
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Lösung durch den Lehrberechtigten |
1476 |
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Lösung durch den Lehrling |
5237 |
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Lösung während der Probezeit |
6161 |
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Betriebsübernahme |
3 |
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Lehre nicht angetreten |
229 |
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Auflösung während/durch Karenz |
1 |
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Ausbildungsübertritt §15a durch den Lehrberechtigten |
43 |
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Ausbildungsübertritt §15a durch den Lehrling |
12 |
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Lehrvertragsänderung - Betriebsübergang |
333 |
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Lehrvertragsänderung - Firmenumgründung |
84 |
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Lehrvertragsänderung |
1385 |
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Gesamtergebnis |
22373 |
Ziel des Coaching-Programms ist es, die Zahl der Lehrvertragslösungen, die nicht rein formal bedingt sind (Betriebsübergänge, Umgründungen), mittelfristig deutlich zu reduzieren.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Das Projekt wird federführend von der zuständigen Organisationseinheit im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend betreut.
Antwort zu den Punkten 3 bis 5 der Anfrage:
Derzeit werden sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Betrauung der Coaches und Berater bzw. Coaching- und Beratungseinrichtungen, als auch die inhaltlichen Kriterien für das Anforderungsprofil und die Tätigkeit ausgearbeitet, sodass das Verhältnis Coach-Lehrling noch nicht feststeht. Die Kriterien werden in einem Projektbeirat diskutiert und beschlossen. In diesem sind das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, die Wirtschaftskammer Österreich, die Bundesarbeitskammer, das Arbeitsmarktservice Österreich sowie das Bundessozialamt vertreten.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Für das laufende Jahr stehen bis zu € 3 Mio. gemäß § 13e IESG aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds zur Verfügung.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Das Projekt soll, bevor es österreichweit zum Einsatz kommen kann, als Pilotprojekt getestet werden, um möglichst effizient und effektiv zum Einsatz zu kommen. Die Auswahl der Bundesländer erfolgte aufgrund des besonderen Bedarfs im urbanen Raum und, um ein ausgewogenes Ost-West-Verhältnis zu gewährleisten.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Im Juni 2012 findet im Rahmen des Bundes-Berufsausbildungsbeirats eine Klausur der Sozialpartner zu dieser Frage statt. Dabei soll ein "Monitoring-System" besprochen werden, das sich an verschiedenen Kriterien wie Erfolg bei Lehrabschlussprüfungen, Drop-Out Quote u.ä. orientiert. Ziel ist es, die betroffenen Unternehmen in der Folge zielgerichtet unterstützen zu können.