11158/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.06.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0123-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 11345/J-NR/2012

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verlassenschaften: Vermögen für die Republik Österreich durch das Heimfallsrecht 2011“ gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 bis 8:

Soweit mir zu den Themenkreisen Heimfall, erbloser Nachlass oder Erbrechtsfeststellung Daten aus der Verfahrensautomation Justiz in darstellbarer Form zur Verfügung stehen, habe ich diese – wie bereits zur Voranfrage wieder nach Bezirksgerichten aufgeschlüsselt – der Anfragebeantwortung angeschlossen. Anzumerken bleibt, dass in den Verfahrensregistern nur die verstorbene Person erfasst wird, sodass – automationsunterstützt – nicht erhoben werden kann, ob ein Erbrechtsfeststellungsverfahren die Republik Österreich (aktiv oder passiv) betrifft.


Die signifikante Steigerung an Erbrechtsfeststellungsverfahren gegenüber dem Jahr 2010 ist auf einen (noch ungeklärten) punktuellen Anstieg beim Bezirksgericht Spittal an der Drau zurückzuführen. Eine Überprüfung der entsprechenden Eintragungen in der Verfahrensautomation Justiz wurde veranlasst, um allfällige Fehleintragungen ausschließen zu können.

 

Wien,       . Juni 2012

 

 

Dr. Beatrix Karl

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Anfragebeantwortung (gescanntes Original)

zur Verfügung.