11162/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.06.2012
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0091-I/A/15/2012

Wien, am 11. Juni 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 11362/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Für die Beantwortung der vorliegenden Anfrage wurde eine Stellungnahme des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger eingeholt, die den nachstehenden Ausführungen zugrunde liegt.

 

Frage 1:

Ich verweise auf die vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zur Verfügung gestellte Auflistung:


Wiener GKK (WGKK)

7.320 Fälle

Niederösterreichische GKK (NÖGKK)

4.762 Fälle

Burgenländische GKK (BGKK)

    611 Fälle

Oberösterreichische GKK (OÖGKK)

6.653 Fälle wurden verbucht.

Steiermärkische GKK (STGKK)

6.808 Fälle

Kärntner GKK (KGKK)

Es wurden in 2.886 Neufällen Regressforderungen geltend gemacht.

Salzburger GKK (SGKK)

Regressansprüche gestellt und geltend gemacht: € 3.439.196,25

Tiroler GKK (TGKK)

Es wurden 2.829 Forderungen geltend gemacht.

Vorarlberger GKK (VGKK)

Es wurden in 1.914 Neufällen Regressforderungen geltend gemacht.

Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)

Es wurden ca. 1.500 Vorfälle gemeldet, wobei nicht jeder gemeldete Vorfall zu einem Regress führte und sich Verfahren zum Teil über die Grenzen des abgefragten Zeitraumes hinweg ziehen.

 

Frage 2:

Zu den Regressergebnissen verweise ich auf die nachstehende vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zur Verfügung gestellte Tabelle:

 

WGKK

Insgesamt geltend gemachter Forderungsbetrag: € 11.535.007,78;
tatsächlich erzielte Regresseinnahmen: € 7.399.678,37

NÖGKK

Erzielte Erträge: € 6.982.265,53

BGKK

€ 1.031.716,39

OÖGKK

€ 7.111.979,97 wurden regressiert;
€ 5.294.020,55 wurden bezahlt.

STGKK

Zahlungseingänge: € 6.185.531,69

KGKK

Einnahmen in Höhe von € 3.065.387,-- konnten einbringlich gemacht werden.

SGKK

Regresserträge: € 2.317.727,89

TGKK

Geltend gemachte Forderungen: € 2.039.334,03;
Zahlungseingänge: € 3.173.969,37

VGKK

Erzielte Erträge € 2.439.423,63.

VAEB

Die Regresseinnahmen betrugen € 947.245,52, abzüglich Abschreibungen € 49.359,45 somit € 897.886,07.

 

Fragen 3 und 4:

Wie der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ausführt, wurden bei der OÖGKK bei 3 Arbeitsunfällen Regressansprüche geltend gemacht. Es handelt sich dabei nur um solche Fälle, die sich nicht im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen ereigneten. Arbeitsunfälle mit Kraftfahrzeugen werden als Verkehrsunfälle gezählt. Die Höhe der Beträge kann nicht gesondert angeführt werden.

 

Bei den übrigen Krankenversicherungsträgern liegen entsprechende Aufzeichnungen nicht vor. Es können daher derartige Auswertungen nicht durchgeführt werden.

 

Fragen 5 und 6:

Seitens des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger wurden zu diesen Fragen keine Daten übermittelt. Meinem Ressort liegen keine Daten vor.

 

Fragen 7 und 8:

Bei den Krankenversicherungsträgern liegen entsprechende Aufzeichnungen nicht vor, derartige Auswertungen können daher nicht durchgeführt werden.

 

Fragen 9 und 10:

Dazu übermittelte der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger folgende Daten:

 

WGKK

Ein Anteil von ca. 70 % (langjähriger Erfahrungswert) der im Jahr 2011 geltend gemachten Regressansprüche ist auf Verletzungen aufgrund von Straßenverkehrsunfällen zurückzuführen, eine exakte Aufgliederung ist mangels entsprechender Aufzeichnungen bzw. entsprechend gegliederter Datenerfassung nicht möglich.

NÖGKK

Ca. 3.500 Fälle (inkl. Unfälle mit ausländischen Lenker/inne/n bzw. Fahrzeughalter/inne/n)

BGKK

472 Fälle;
€ 791.397,76

OÖGKK

5.127 Regressfälle gingen auf Verkehrsunfälle zurück.

STGKK

5.354 Fälle;
zur Vorschreibung gebracht: € 9.106.240,49;
Anzahl der beglichenen Forderungen: 4.060;
Summe der Zahlungseingänge: € 4.585.666,16.

KGKK

In 1.353 Fällen wurden Regressansprüche in Folge eines Verkehrsunfalles geltend gemacht.

SGKK

Es sind keine statistischen Auswertungen möglich.

TGKK

Von den zu Frage 1 angeführten 2.829 Forderungen betrafen 2.108 Forderungen Unfälle jeglicher Art (z.B. Verkehrsunfälle, Skiunfälle, Arbeitsunfälle), wobei der Großteil auf Verkehrsunfälle zurückgeht. Über die genaue Art der Unfälle wird keine Statistik geführt.

VGKK

Bei der konkreten Betreibung von Regressansprüchen wird nicht danach unterschieden, ob diese auf einen Straßenverkehrsunfall oder auf eine andere Art des Unfallereignisses zurückzuführen sind.

Bekannt sind lediglich die Zahl der gemeldeten Verkehrsunfälle (ohne Arbeitswegunfälle) und die Zahl der gemeldeten Arbeitsweg-unfälle (einschließlich solcher, die nicht im Straßenverkehr passiert sind).

Unter Hinweis auf diese Zählungsweise ergeben sich folgende Zahlen an gemeldeten Verkehrsunfällen:

1.546 Verkehrsunfälle; 706 Arbeitswegunfälle.

VAEB

Es sind keine statistischen Auswertungen möglich.

 

Eine gesonderte betragliche Erfassung dieser Regressfälle ist bei den Krankenver-sicherungsträgern - ausgenommen bei der BGKK und der STGKK - nicht vorgesehen. Entsprechende Auswertungen sind daher nicht möglich.

 

Fragen 11 und 12:

Bei der OÖGKK wurden 209 „internationale“ Verkehrsunfälle statistisch erfasst.

Dazu gehören all jene, bei denen ein ausländisches Kraftfahrzeug beteiligt war und das Teilungsabkommen nicht zur Anwendung kommt, unabhängig davon, wo sich der Verkehrsunfall ereignet hat. Eine gesonderte betragliche Erfassung erfolgt nicht. Entsprechende Auswertungen sind daher nicht möglich.

 

Bei den übrigen Krankenversicherungsträgern erfolgt generell keine gesonderte Erfassung dieser Regressforderungen und es können daher statistische Auswertungen nicht vorgenommen werden.

 

Fragen 13 und 14:

Nach Mitteilung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger sind der TGKK zwei bis drei derartige Fälle bekannt. Genaue Aufzeichnungen darüber wurden nicht geführt.


Bei den übrigen Krankenversicherungsträgern sind derartige Fälle nicht bekannt bzw. liegen keine entsprechenden statistisch auswertbaren Aufzeichnungen vor.

 

Fragen 15 und 16:

Zu diesen Fragen darf ich auf meine Beantwortung  zu den Fragen 15 und 16 der parlamentarischen Anfrage Nr. 8893/J vom 9. August 2011 verweisen, die damaligen Ausführungen haben nach wie vor Gültigkeit.