11164/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.06.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11403/J der Abgeordneten Doppler u. a. wie folgt:

 

Fragen 1 bis 6:

Es wird auf die Beantwortung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend zu diesen Fragen verwiesen (PA 11399/J).

 

Frage 7:

Mit Ende April 2012 waren beim Arbeitsmarktservice Österreich 17.448 sofort verfügbare offene Stellen für Arbeitsuchende mit abgeschlossener Lehre gemeldet.

Die Aufstellung nach Bundesländern und Berufen ist der nachfolgenden tabellarischen Aufstellung zu entnehmen.

 

Gemäß der Offene-Stellen-Erhebung der Bundesanstalt Statistik Österreich wurde im Jahresdurchschnitt 2011 von in Österreich ansässigen Unternehmen für 35.300 offene Stellen ein Lehrabschluss als Mindestanforderung genannt.

 

 

 


Frage 8:

Mit Ende April 2012 waren beim Arbeitsmarktservice Österreich 148 sofort verfügbare offene Stellen für Arbeitsuchende mit Meisterprüfung gemeldet.

Die Aufstellung nach Bundesländern und Berufen ist der nachfolgenden tabellarischen Aufstellung zu entnehmen.

 

Gemäß der Offene-Stellen-Erhebung der Bundesanstalt Statistik Österreich wurde im Jahresdurchschnitt 2011 von in Österreich ansässigen Unternehmen für 1.300 offene Stellen eine Meisterprüfung als Mindestanforderung genannt.

 

Frage 9:

Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit 2007 – 2011 (Jahresdurchschnittsbestand):


 

Frage 10:

Auf Basis der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften (Fachkräfte-BHZÜV 2008), die den Übergangsbestimmungen zur EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit unterliegen, wurden in den Jahren 2008 bis 2011 18.419 Beschäftigungsbewilligungen für Fachkräfte aus den 2004 bzw 2007 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten erteilt. Diese Fachkräfte haben inzwischen freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Fachkräfte aus Drittstaaten wurden in geringer Zahl auch über die jährlichen Niederlassungsverordnungen der Bundesregierung nach einer  konkreten Arbeitsmarktprüfung im Einzelfall als „Schlüsselkräfte“ zugelassen und können statistisch nicht gesondert ausgewertet werden.



Frage 11:

Es wird auf die Beantwortung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend zu dieser Frage verwiesen.