11166/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.06.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

Beschreibung: BM         


                                                               BMWF-10.000/0130-III/4a/2012

 

 

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 13. Juni 2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11384/J-NR/2012 betreffend Praktika und Verwaltungspraktika, die die Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen am
19. April 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 bis 4:

In der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung und den nachgeordneten Dienststellen wurden

im Jahr 2008 23 Praktikant/innen (davon 6 Akademiker/innen und 2 Maturant/innen),

im Jahr 2009 22 Praktikant/innen (davon 5 Akademiker/innen und 1 Maturantin),

im Jahr 2010 27 Praktikant/innen (davon 10 Akademiker/innen und 2 Maturant/innen),

im Jahr 2011 45 Praktikant/innen (davon 14 Akademiker/innen und 8 Maturant/innen) und

im Jahr 2012 bis zum Tag der Anfragestellung 13 Praktikant/innen (davon 7 Akademiker/innen und 3 Maturant/innen) ausgebildet.

 

Eine Aufgliederung nach Wochenstunden bzw. nach Monaten wäre mit einem unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand verbunden. Grundsätzlich beträgt das Beschäftigungsausmaß bei Praktikant/innen 40 Wochenstunden.


Zu Fragen 5 bis 9:

Auch für das Jahr 2012 ist beabsichtigt, jungen Interessent/innen die Möglichkeit zu bieten, Erfahrungen im Bundesdienst zu sammeln. Entsprechend der Praxis der Vorjahre wird die Aufnahme auf Grundlage des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 erfolgen.

 

Die genaue Zahl der beabsichtigten befristeten Aufnahmen richtet sich nach möglichen Einsatzgebieten, die derzeit noch geprüft werden.

 

Der Bundesminister:

o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.