11169/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.06.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11393 /J der Abgeordneten Doppler, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:
Gemäß § 45a AMFG besteht die Verpflichtung der Dienstgeber die nach dem Standort des Betriebes zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice durch schriftliche Anzeige zu verständigen, wenn beabsichtigt wird Arbeitsverhältnisse
· von mindestens fünf ArbeitnehmerInnen in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 und weniger als 100 Beschäftigten oder
innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen aufzulösen.
Frage 1:
Das Arbeitsmarktservice Österreich hat keine Informationen bezüglich eines Stellenabbaus des Unternehmens Sony in Österreich. Es liegen - zum Zeitpunkt 9. Mai 2012 - keine aktuellen Frühwarnmeldungen vor.
Fragen 2:
Antwort entfällt siehe Frage 1.
Fragen 3:
Antwort entfällt siehe Frage 1.
Fragen 4:
Antwort entfällt siehe Frage 1.