1117/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.04.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 27. April 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0082-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1151/J betreffend „Illegale Beschäftigung und Schattenwirtschaft im Jahr 2008 – Entziehung der Gewerbeberechtigung“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 5. März 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 5 der Anfrage:

 

Es wurden die Gewerbeabteilungen der Ämter der Landesregierungen befasst. Diese haben zu den genannten Punkten folgende Daten mitgeteilt:

 

In Wien wurden 56 Anträge gemäß § 30a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes gestellt. Diese betrafen das Gewerbe der Arbeitsvermittlung, das Bäckergewerbe, das  Baumeistergewerbe, Call-Center, Direktwerbe- und Adressverlagsunternehmen, Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger, das Elektrotechnikgewerbe, Friseure und  Perückenmacher, das Gastgewerbe, die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen, das Handelsgewerbe, Marktfahrer, die Organisation von öffentlichen Veranstaltungen, das Reinigungsgewerbe, Schlosser, die Schneeräumung, Spediteure, Stuckateure, die Überlassung von Arbeitskräften, die Vermietung von Kraftfahrzeugen und zwei Gewerbe aus der Werbebranche (Werbeagentur, Werbemittelverteiler).

 

Es wurden insgesamt 45 Entziehungsverfahren eingeleitet, davon wurden insgesamt 35 Verfahren eingestellt. Bis dato wurde in fünf Fällen die Gewerbeberechtigung rechtskräftig entzogen.

 

In Niederösterreich wurde ein Antrag gestellt. Der Antrag betraf das Baumeistergewerbe. Das Verfahren wurde eingestellt.

 

In Oberösterreich wurden fünf Anträge gestellt. Die Anträge betrafen das Gastgewerbe und das Gewerbe der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger. Es wurde kein Verfahren eingestellt. In vier Fällen wurde die Gewerbeberechtigung rechtskräftig entzogen.

 

In Salzburg wurden zwei Anträge gestellt. Die Anträge betrafen das freie Transportgewerbe und das Gewerbe der Denkmal-, Fassaden – und Gebäudereiniger. Es wurde kein Verfahren eingestellt. Beide Verfahren sind noch anhängig.

 

In Burgenland wurde ein Antrag gestellt. Der Antrag betraf das freie Gewerbe der Schneeräumung. Die Gewerbeberechtigung wurde entzogen.

 

In den anderen Bundesländern erfolgten keine Anträge.

 

 

Antwort zu den Punkten 6 und 8 der Anfrage:

 

Es wird auf die Zuständigkeit des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz verwiesen.


 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend ist für das Jahr 2008 kein derartiges Verfahren bekannt.