11170/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.06.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

GZ. BMVIT-9.500/0008-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 

 


Wien, am     . Juni 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Bartenstein, Kolleginnnen und Kollegen haben am 17. April 2012 unter der Nr. 11349/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend erneute intransparente Vergabe von Landerechten an die Fluglinie Emirates gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 18:

Ø  Wurde vor der Entscheidung durch Austro Control das BMVIT eingebunden?

Ø  Wenn ja, auf welche Weise?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

Ø  Haben Sie in diesem Verfahren eine Weisung an die Austro Control erteilt?

Ø  Wenn nein, haben Sie davon Kenntnis, dass in diesem Verfahren eine Weisung des BMVIT an die Austro Control erteilt wurde?

Ø  Welche Prüfungsmaßnahmen sind der Entscheidung vorausgegangen?

Ø  Wurden vor der Entscheidung durch Austro Control unabhängige Experten eingebunden?

Ø  Wenn ja, wie erfolgte deren Auswahl? Wurde bei der Auswahl überprüft, ob diese Experten in einem Beratungsverhältnis zu Emirates standen oder stehen?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

Ø  Welche Auflagen wurden Emirates für den Winterflugplan 2011/12 erteilt?

Ø  Wurden diese Auflagen erfüllt?

Ø  Falls unabhängige Experten durch Austro Control vor der Entscheidung über den Sommerflugplan 2012 eingebunden wurden, haben diese auch die Einhaltung der für den Winterflugplan 2011/2012 erteilten Auflagen überprüft?

Ø  Wurde bei der Entscheidung über den Sommerflugplan 2012 gemäß Artikel 5 des bestehenden Luftverkehrsabkommens mit den Vereinigten Arabischen Emiraten überprüft, ob die Nachfrage für die Beförderung im Punkt-zu-Punkt-Verkehr zwischen Wien und Dubai die seit März 2011 provisorisch genehmigte Aufstockung um sechs Frequenzen pro Woche rechtfertigt?

Ø  Wie hoch war in der Winterflugplanperiode das Passagieraufkommen im Nachbarschaftsverkehr zwischen Wien und Dubai bzw. Dubai und Wien?

Ø  Wie hoch war in der Winterflugplanperiode das Passagieraufkommen der prozentuelle Anteil des Umsteigeverkehrs am Flughafen Dubai und wie war die prozentuelle Aufteilung nach Zieldestinationen bei Weiterflügen über Dubai hinaus?

Ø  Welche Auflagen wurden Emirates für den Sommerflugplan erteilt?

Ø  Können Sie ausschließen, dass durch die Durchführung der beantragten Flüge nachteilige Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft zu erwarten sind?

Ø  Gab es im Rahmen der Genehmigung des Sommerflugplans 2012 Nebenabsprachen?

 

Die Austro Control GmbH hat im März auf Basis des Bundesgesetzes über den zwischenstaatlichen Luftverkehr und des geltenden Luftverkehrsabkommens der Fluglinie Emirates Airlines für die Sommerflugplanperiode (25.3.2012 - 27.10.2012) die Verkehrsrechte für 13 Frequenzen pro Woche temporär und erneut unter denselben Auflagen wie für den Winterflugplan genehmigt. Die Auflagen wurden bisher erfüllt.

 

Der Entscheidung sind umfangreiche Prüfungsmaßnahmen vorausgegangen. Diese umfassten die Beobachtung der vertraulichen Unternehmensdaten (Verkehrsentwicklungen), die gemäß den Auflagen des Bewilligungsbescheides an die Austro Control GmbH übermittelt wurden sowie die Analyse des vorliegenden Datenmaterials. Die Analyse erfolgte durch eine unabhängige Forschungseinrichtung und umfasste vielschichtige Aspekte; darunter unter anderem Frequenzen, Gesamtpassagieraufkommen, Auslastung, Umsteigeverkehr und Wettbewerb.

 

In Bezug auf die Unabhängigkeit der Forschungseinrichtung ist anzumerken, dass die Angabe und Überprüfung von Referenzen sowie die Inkludierung von Unvereinbarkeitsbestimmungen im Hinblick auf die Sicherung der Unabhängigkeit der Mitglieder des Forscherteams übliche Bestandteile bei Studienauftragsvergaben bzw. Erstellung von Projektanträgen sind und  selbstverständlich auch hierbei berücksichtigt wurden.

 

Die umfangreichen quantitativen und qualitativen Prüfungsmaßnahmen haben ergeben, dass die Vorteile einer Genehmigung von 13 Frequenzen (gesteigerte Konsumentenrente, direkte/indirekte ökonomische Beschäftigungs- und Einkommenseffekte, etc.) überwiegen, die Auswirkungen auf Direktverbindungen im Langstreckenverkehr anderer Airlines hingegen bisher begrenzt seien. Die Auswertung der Daten werde auch im Sommerflugplan fortgesetzt.

 

Zu den Fragen 19 bis 23:

Ø  Wann werden die Verhandlungen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten über ein neues Luftverkehrsabkommen fortgesetzt?

Ø  Welche Punkte sind bei diesen Verhandlungen noch offen?

Ø  Haben die Vereinigten Arabischen Emirate die angekündigte Evaluierung der offenen Verhandlungspunkte bereits durchgeführt?


Ø  Wenn ja, was war das Ergebnis?

Ø  Wird Österreich dabei die Verankerung einer wirksamen Wettbewerbsklausel fordern?

 

Die Verhandlungen werden fortgesetzt, sobald ein Verhandlungstermin mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) abgestimmt ist. Zu klärende Punkte sind unter anderem: ein wirksamer Wettbewerbsartikel, Zollbestimmungen, Security. Nach Informationsstand des BMVIT haben die VAE die Evaluierung noch nicht abgeschlossen