11173/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.06.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-9.500/0011-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 


Wien, am      . Juni 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dipl.-Ing. Deimek und weitere Abgeordnete haben am 17. April 2012 unter der Nr. 11352/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Einhaltung der Flug- und Dienstzeitbegrenzung von Mitarbeitern der Austro Control GmbH gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Frage 1 und 5:

Ø  Wie wird seitens der Aufsichtsbehörde sichergestellt, dass die als Fluginspektoren bei der Austro Control GmbH tätigen Mitarbeiter, die Bestimmungen des § 7 AOCV vollinhaltlich erfüllen?

Ø  Liegen der OZB als Aufsichtsbehörde die Einverständniserklärungen gemäß § 7 AOCV vor bzw. wurden diese eingesehen?

 

 

Die Zeitaufzeichnungen aller Piloten eines Luftfahrtunternehmens sind durch das jeweilige Luftfahrtunternehmen zu führen. Diese Aufzeichnungen werden von der ACG anhand von Prüflisten auf Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Subpart Q der EU OPS überprüft.

Bei regelmäßigen Audits durch die EASA sowie der OZB wird auch die ACG auf die regelkonforme Umsetzung ihrer Aufsichtspflicht überprüft. Dies schließt selbstverständlich auch die korrekte Prüfung der Einhaltung von Dienst- und Ruhezeiten ein. Dies gilt für alle Piloten gleichermaßen.


Zu Fragen 2 bis 4, 6 und 7:

Ø  Wann wurde zu diesem Zweck die Austro Control GmbH zuletzt überprüft?

Ø  Wie viele derartige Überprüfungen zu diesem Zweck haben seit 2008 stattgefunden?

Ø  Welche Erkenntnisse wurden bei diesen Überprüfungen gewonnen?

Ø  In welcher Form wurden die Zeitaufzeichnungen der Fluginspektoren – so ferne tatsächlich an die Luftfahrtunternehmen übergeben – von der Aufsichtsbehörde im BMVIT auf Existenz und Plausibilität geprüft?

Ø  Wann fand die letzte derartige Überprüfung statt und welche Erkenntnisse wurden dabei gewonnen?

 

 

Die ACG wurde zuletzt im Jahr 2011 überprüft. Bezüglich der Einhaltung der Dienst- und Ruhezeiten wurden bei diesen jährlich durchgeführten Überprüfungen nach Information meines Hauses keine Abweichungen festgestellt.

 

 

Zur Frage 8:

Ø  Wie wurde insbesondere bei Fluginspektoren in leitender Funktion bei der Austro Control GmbH die Einhaltung der Bestimmungen der EU OPS 1.1100 durch andere Personen als durch deren weisungsgebundene untergebene Fluginspektoren geprüft?

 

 

Die Umsetzung der Bestimmungen der EU OPS 1.1100 obliegt grundsätzlich der Verantwortung des jeweiligen Luftfahrtunternehmens. Die Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen wird von der ACG und in weiterer Folge im Rahmen des oben skizzierten Aufsichtsprozesses durch die OZB und EASA geprüft.