11174/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.06.2012
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen
haben am 17. April 2012 unter der Zl. 11355/J-NR/2012 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Verweigerung von Visa“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 6:

Da diese Information das höchstpersönliche Recht der Betroffenen auf Datenschutz berührt
wird von der Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen.

Zu den Fragen 2 bis 5, 7 bis 9, 12 und 16:

An allen Österreichischen Vertretungsbehörden erfolgt die Verständigung der Antragsteller
im Falle der Nichtgewährung des Visums mittels Formblatt samt Begründung an den
Antragsteller. Diese Verständigung
erfolgt innerhalb der vom EU Visakodex vorgegeben
maximalen Bearbeitungsdauer von 15 Tagen, sofern kein Tatbestand zum Tragen kommt, der
eine längere Bearbeitungsdauer indiziert.

Dritten (wie auch der einladenden Stelle), die nicht Partei des Verfahrens sind, dürfen diese
Informationen aus Gründen des Datenschutzes nicht übermittelt werden. Als Grund für die
Ablehnung werden die in Betracht kommenden Gesetzesstellen zitiert.



Zu den Fragen 18 und 19:

Eine derartige Auswertung ist nicht verfügbar, da die Verbuchung derartiger Tarifposten
global erfolgt.

Zu den Fragen 21 und 22:

Die Beurteilung jedes Visumantrags erfolgt unter Berücksichtigung der Umstände jedes
einzelnen Falles. Eine Pauschalbeurteilung ist nicht vorgesehen.


Zu Frage 23

Ablehnende Visaentscheidungen unterliegen der Beschwerde an Verfassungs- und
Verwaltungsgerichtshof, ab 1. Jänner 2014 an die Verwaltungsgerichte erster Instanz (BGBl. I
Nr. 51/2012). Die Zuständigkeit für eine allfällige Änderung der Verfahrensvorschriften liegt
nicht im Zuständigkeitsbereich des BMeiA.

Zu Frage 24:

Die Gemeinsame Konsularische Instruktion an die Diplomatischen Missionen und die
Konsularischen Vertretungen wurde seit der Anwendbarkeit der Verordnung (EG) Nr.
810/2009 des Europ
äischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen
Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex, EU ABl. L 243/1 vom 15.9.2009) von diesem
vollständig derogiert.