11174/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.06.2012
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr.
Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen
haben
am 17. April 2012 unter der Zl. 11355/J-NR/2012 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend „Verweigerung
von Visa“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 6:
Da diese
Information das höchstpersönliche Recht der Betroffenen auf
Datenschutz berührt
wird von der Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen.
Zu den Fragen 2 bis 5, 7 bis 9, 12 und 16:
An
allen Österreichischen Vertretungsbehörden erfolgt die
Verständigung der Antragsteller
im Falle der
Nichtgewährung des Visums mittels Formblatt samt Begründung an den
Antragsteller. Diese Verständigung erfolgt
innerhalb der vom EU Visakodex vorgegeben
maximalen
Bearbeitungsdauer von 15 Tagen, sofern kein
Tatbestand zum Tragen kommt, der
eine längere Bearbeitungsdauer indiziert.
Dritten (wie
auch der einladenden Stelle), die nicht Partei des Verfahrens sind, dürfen
diese
Informationen aus Gründen des Datenschutzes nicht übermittelt werden.
Als Grund für die
Ablehnung werden die
in Betracht kommenden Gesetzesstellen zitiert.
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Zu den Fragen 18 und 19:
Eine
derartige Auswertung ist nicht verfügbar, da die Verbuchung derartiger
Tarifposten
global
erfolgt.
Zu den Fragen 21 und 22:
Die
Beurteilung jedes Visumantrags erfolgt unter Berücksichtigung der
Umstände jedes
einzelnen
Falles. Eine Pauschalbeurteilung ist nicht vorgesehen.
Zu Frage 23
Ablehnende Visaentscheidungen unterliegen
der Beschwerde an Verfassungs- und
Verwaltungsgerichtshof,
ab 1. Jänner 2014 an die Verwaltungsgerichte erster Instanz (BGBl. I
Nr.
51/2012). Die Zuständigkeit für eine allfällige Änderung
der Verfahrensvorschriften liegt
nicht im Zuständigkeitsbereich des BMeiA.
Zu Frage 24:
Die Gemeinsame Konsularische Instruktion
an die Diplomatischen Missionen und die
Konsularischen Vertretungen wurde seit der
Anwendbarkeit der Verordnung (EG) Nr.
810/2009 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen
Visakodex der
Gemeinschaft (Visakodex, EU ABl. L 243/1 vom 15.9.2009) von diesem
vollständig derogiert.