11181/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.06.2012
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

Alois Stöger

Bundesminister

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0094-I/A/15/2012

Wien, am 14. Juni 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 11365/J der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend ist festzuhalten, dass zur vorliegenden Anfrage eine Stellungnahme des Magistrates der Stadt Graz eingeholt wurde; die Beantwortung der einzelnen Fragen erfolgt auf Basis der meinem Ressort zur Verfügung gestellten Daten.

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass nach den meinem Ressort vorliegenden Informationen entgegen der in der Anfrage getroffenen Behauptung von keinem der beteiligten Amtsorgane anlässlich der konkreten Amtshandlung jemals Äußerungen über eine „Tötung von Tieren“ erfolgten. Die betroffenen Tiere wurden auch keiner „schmerzlosen Tötung“ zugeführt, sondern gemäß § 30 Tierschutzgesetz überstellt.

Fragen 1 und 2:

Im Tierheim des Landestierschutzvereines werden die Mindestanforderungen eingehalten, die Überprüfungen erfolgen nach den gesetzlichen Bestimmungen jährlich, somit letztmalig 2011 durch Amtstierärztinnen und -ärzte.

 

Die Ergebnisse waren nach den meinem Ressort vorliegenden Informationen durchwegs zufriedenstellend.

 

Frage 3:

Eine mögliche Überbelegung eines Tierheimes kann selbstverständlich keine ausreichende Begründung für die Tötung von Tieren sein, ebenso wenig können Tiere „zur Tötung freigegeben“ werden. In solchen Fällen wäre von der Tierheimleitung ein Aufnahmestopp zu verfügen und die Vergabe von Tieren zu intensivieren.

 

Frage 4:

Die Größe der Unterkünfte beträgt für Hunde 80,28 m2 (unterteilt in 26 annähernd gleich große Areale), für Katzen 51,84 m2 (unterteilt in 4 annähernd gleich große Areale). Für Kleintiere stehen Räumlichkeiten von 22 m2 zur Verfügung, die bei Bedarf mit handelsüblichen Käfigen bestückt werden.

 

Frage 5: 

Derzeit sind 25 Hunde, 40 Katzen und 12 Kleintiere untergebracht.

 

Frage 6:

Für kranke Hunde stehen Unterkünfte im Ausmaß von 15,73 m2 (unterteilt in 6 Areale), für kranke Katzen im Ausmaß von 9,6 m2 (unterteilt in 8 Areale) zur Verfügung.

 

Frage 7:

Nach den meinem Ressort zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung vorliegenden Informationen waren in diesen Unterkünften keine Tiere untergebracht.

 

Frage 8:

Die Auslauffläche beträgt für Hunde 36,1 m2,  für Katzen 32,8 m2.

 

Frage 9:

Während des Kontrollbesuchs waren 3 Hunde und 2 Katzen in diesen Unterkünften untergebracht. Die Auslaufflächen werden je nach Bedarf tageszeitlich unterschiedlich und wechselnd mit Tieren belegt.

 

Frage 10:

Die derzeitige Tierheimleiterin verfügt über eine mehrjährige einschlägige Tätigkeit sowie einen Nachweis über den erfolgreichen Besuch des in Anlage 3 der Verordnung über den Schutz und die Haltung von Tieren im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten, BGBl. II Nr. 487/2004, festgelegten Lehrganges über Tierhaltung und Tierschutz. Sie ist keine Tierärztin.

 

Frage 11:

Nein.

 

Frage 12:

Leitende Personen von Tierheimen werden in der Regel von den Trägerorganisationen bestimmt. Maßgebend dafür sind die jeweiligen Statuten, wobei Behörden - abgesehen von vereinsrechtlichen Vorgaben - kein Einflussrecht zusteht.

 

Frage 13:

Selbstverständlich stellt die Weitervermittlung von Heimtieren einen wesentlichen Aufgabenbereich eines Tierheimes dar.

 

Fragen 14 und 15:

Derzeit gibt es  sechs Betreuungspersonen und sechs Hilfskräfte, deren ständige Weiterbildung durch die tierärztlichen Bestandsbetreuer/innen erfolgt.

 

Frage 16:

Nein.

 

Frage 17:

Die tägliche Betreuung der Tiere wird durch entsprechende Dienstpläne sichergestellt.

 

Frage 18:

Es stehen Personen zur Verfügung, die freiwillig unentgeltlich Kontakt zu den Tieren halten, etwa durch Spazierengehen mit den Tieren.

 

Frage 19:

Die Betreuung von Jungtieren und verhaltensgestörten Tieren wird durch besonders eingeteiltes Personal sowie im Bedarfsfall durch entsprechend angepasste Dienstpläne gewährleistet.

 

Frage 20:

Eine umfassende tierärztliche Untersuchung aller untergebrachten Tiere erfolgt einmal monatlich sowie bei Bedarf.

 

Frage 21:

Anzahl der Tiere mit gesetzlicher Aufzeichnungspflicht:

2009

2010

2011

2012

274

325

366

351

Frage 22:

Anzahl der als gesund bewerteten Tiere:

2009

2010

2011

2012

241

269

308

285

 

Frage 23:

Anzahl der Tiere mit besonderen Pflegebedürfnissen:

2009

2010

2011

2012

28

53

52

64

 

Frage 24:

Anzahl der abgegebenen Tiere:

2009

2010

2011

2012

276

348

351

310

 

Frage 25:

Anzahl der „schmerzlos getöteten“ Tiere:

2009

2010

2011

2012

5

3

6

2

 

Frage 26:

Anzahl der Tiere aus den Jahren 2009 - 2012:

2009

2010

2011

2012

1

1

7

32