11181/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.06.2012
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

Alois Stöger
Bundesminister
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMG-11001/0094-I/A/15/2012
Wien, am 14. Juni 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 11365/J der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Einleitend ist festzuhalten, dass zur vorliegenden Anfrage eine Stellungnahme des Magistrates der Stadt Graz eingeholt wurde; die Beantwortung der einzelnen Fragen erfolgt auf Basis der meinem Ressort zur Verfügung gestellten Daten.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass nach den meinem Ressort vorliegenden Informationen entgegen der in der Anfrage getroffenen Behauptung von keinem der beteiligten Amtsorgane anlässlich der konkreten Amtshandlung jemals Äußerungen über eine „Tötung von Tieren“ erfolgten. Die betroffenen Tiere wurden auch keiner „schmerzlosen Tötung“ zugeführt, sondern gemäß § 30 Tierschutzgesetz überstellt.
Fragen 1 und 2:
Im Tierheim des Landestierschutzvereines werden die Mindestanforderungen eingehalten, die Überprüfungen erfolgen nach den gesetzlichen Bestimmungen jährlich, somit letztmalig 2011 durch Amtstierärztinnen und -ärzte.
Die Ergebnisse waren nach den meinem Ressort vorliegenden Informationen durchwegs zufriedenstellend.
Frage 3:
Eine mögliche Überbelegung eines Tierheimes kann selbstverständlich keine ausreichende Begründung für die Tötung von Tieren sein, ebenso wenig können Tiere „zur Tötung freigegeben“ werden. In solchen Fällen wäre von der Tierheimleitung ein Aufnahmestopp zu verfügen und die Vergabe von Tieren zu intensivieren.
Frage 4:
Die Größe der Unterkünfte beträgt für Hunde 80,28 m2 (unterteilt in 26 annähernd gleich große Areale), für Katzen 51,84 m2 (unterteilt in 4 annähernd gleich große Areale). Für Kleintiere stehen Räumlichkeiten von 22 m2 zur Verfügung, die bei Bedarf mit handelsüblichen Käfigen bestückt werden.
Frage 5:
Derzeit sind 25 Hunde, 40 Katzen und 12 Kleintiere untergebracht.
Frage 6:
Für kranke Hunde stehen Unterkünfte im Ausmaß von 15,73 m2 (unterteilt in 6 Areale), für kranke Katzen im Ausmaß von 9,6 m2 (unterteilt in 8 Areale) zur Verfügung.
Frage 7:
Nach den meinem Ressort zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung vorliegenden Informationen waren in diesen Unterkünften keine Tiere untergebracht.
Frage 8:
Die Auslauffläche beträgt für Hunde 36,1 m2, für Katzen 32,8 m2.
Frage 9:
Während des Kontrollbesuchs waren 3 Hunde und 2 Katzen in diesen Unterkünften untergebracht. Die Auslaufflächen werden je nach Bedarf tageszeitlich unterschiedlich und wechselnd mit Tieren belegt.
Frage 10:
Die derzeitige Tierheimleiterin verfügt über eine mehrjährige einschlägige Tätigkeit sowie einen Nachweis über den erfolgreichen Besuch des in Anlage 3 der Verordnung über den Schutz und die Haltung von Tieren im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten, BGBl. II Nr. 487/2004, festgelegten Lehrganges über Tierhaltung und Tierschutz. Sie ist keine Tierärztin.
Frage 11:
Nein.
Frage 12:
Leitende Personen von Tierheimen werden in der Regel von den Trägerorganisationen bestimmt. Maßgebend dafür sind die jeweiligen Statuten, wobei Behörden - abgesehen von vereinsrechtlichen Vorgaben - kein Einflussrecht zusteht.
Frage 13:
Selbstverständlich stellt die Weitervermittlung von Heimtieren einen wesentlichen Aufgabenbereich eines Tierheimes dar.
Fragen 14 und 15:
Derzeit gibt es sechs Betreuungspersonen und sechs Hilfskräfte, deren ständige Weiterbildung durch die tierärztlichen Bestandsbetreuer/innen erfolgt.
Frage 16:
Nein.
Frage 17:
Die tägliche Betreuung der Tiere wird durch entsprechende Dienstpläne sichergestellt.
Frage 18:
Es stehen Personen zur Verfügung, die freiwillig unentgeltlich Kontakt zu den Tieren halten, etwa durch Spazierengehen mit den Tieren.
Frage 19:
Die Betreuung von Jungtieren und verhaltensgestörten Tieren wird durch besonders eingeteiltes Personal sowie im Bedarfsfall durch entsprechend angepasste Dienstpläne gewährleistet.
Frage 20:
Eine umfassende tierärztliche Untersuchung aller untergebrachten Tiere erfolgt einmal monatlich sowie bei Bedarf.
Frage 21:
Anzahl der Tiere mit gesetzlicher Aufzeichnungspflicht:
|
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
|
274 |
325 |
366 |
351 |
Frage 22:
Anzahl der als gesund bewerteten Tiere:
|
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
|
241 |
269 |
308 |
285 |
Frage 23:
Anzahl der Tiere mit besonderen Pflegebedürfnissen:
|
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
|
28 |
53 |
52 |
64 |
Frage 24:
Anzahl der abgegebenen Tiere:
|
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
|
276 |
348 |
351 |
310 |
Frage 25:
Anzahl der „schmerzlos getöteten“ Tiere:
|
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
|
5 |
3 |
6 |
2 |
Frage 26:
Anzahl der Tiere aus den Jahren 2009 - 2012:
|
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
|
1 |
1 |
7 |
32 |