11183/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.06.2012
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Alois Stöger
Bundesminister
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMG-11001/0100-I/A/15/2012
Wien, am 14. Juni 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 11398/J des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Mit Stichtag 17.1.2012 haben 642 Personen auf eine Niere, 94 Personen auf eine Leber, 69 Personen auf ein Herz, 38 Personen auf eine Lunge und 17 Personen auf die Transpantation der Bauchspeicheldrüße (Pankreas) gewartet. Die Details, differenziert nach Bundesländern, können der in der Beilage angeschlossenen Tabelle 1 entnommen werden.
Frage 2:
Die Hirntoddiagnostik wird in Österreich im Regelfall nur durchgeführt, wenn eine Organspende geplant ist. Der Beilage ist unter Tabelle 2 eine Aufstellung der im Zeitraum 2009 bis 2011 entnommenen Organe von hirntoten Spendern/innen, differenziert nach Bundesländern, absolut und pro Million Einwohner/innen, zu entnehmen.
Frage 3:
Darüber liegen derzeit keine Informationen vor. Mein Ressort bemüht sich jedoch, durch eine retrospektive Analyse der Verstorbenen mit Hirnschädigung in ausgewählten Schwerpunkt-Krankenhäusern (derzeit 18 KA) gemeinsam mit eigens eingesetzten lokalen Transplantationsbeauftragten zu analysieren, wie viele potentielle Organspenden nicht realisiert wurden und warum es im Einzelfall zu keiner Organspende gekommen ist. Die abschließenden Ergebnisse liegen noch nicht vor.
Frage 4:
Zum Stichtag 24.4.2012 waren im Widerspruchsregister 25.528 Personen eingetragen.
Frage 5:
Die Entwicklung der Eintragungen ins Widerspruchsregister in den letzten fünf Jahren ist in der beiliegenden Tabelle 3 abgebildet.
Frage 6:
Die Anzahl an Organimplantationen in den letzten drei Jahren, differenziert nach Bundesländern und Organen kann der in der Beilage angeschlossenen Tabelle 4 entnommen werden.
Frage 7:
Zunächst ist grundsätzlich festzuhalten, dass der angesprochene Artikel mehrere Unschärfen beinhaltet, insbesondere betreffend die in Österreich gültige Wider-spruchslösung und die Vorgehensweise beim Gespräch mit den Angehörigen, wie sie in österreichischen Krankenanstalten praktiziert wird. Generell gilt, dass jede/r Verstorbene, die/der nicht zu Lebzeiten einen Widerspruch deponiert hat (dies kann in unterschiedlicher Form erfolgen, der Eintrag im Widerspruchsregister ist nur ein Weg) grundsätzlich als Organspender/in in Frage kommt. Die Angehörigen, sofern sie erreichbar sind, werden im Fall einer geplanten Organentnahme über diese informiert. Sofern sie im Namen der/des Verstorbenen bzw. aufgrund ihrer Kenntnisse über die Wünsche der/des Verstorbenen einen Widerspruch deponieren, wird dies als mündlicher Widerspruch akzeptiert.
Das Hauptproblem, das auch in diesem Artikel aufgezeigt wird, ist die im Vergleich zu den Wartelisten weltweit zu geringe Zahl an verfügbaren möglichen Spender/innenorganen. Laut Statistik des Europarats war Österreich im Jahr 2010 im internationalen Vergleich das Land mit der höchsten Zahl an Organtransplantationen pro Million Einwohner/innen. Auch wenn man die Zahl der Organspender/innen pro Million Einwohner/innen als Bemessungs-größe heranzieht, so liegt Österreich mit 23.2 Spendern pro Million Einwohner/inne/n im Jahr 2011 im internationalen Vergleich im Spitzenfeld (wobei bei diesen Zahlen die Zahl der Organspenden von Lebendspender/inne/n noch nicht berücksichtigt ist.)
In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass das vergleichsweise relativ geringe Organaufkommen im Bundesland Salzburg nicht bedeutet, dass Patient/inn/en in Salzburg weniger Spenderorgane zur Verfügung stehen als in anderen Bundes-ländern. Die Verteilung der Spenderorgane erfolgt über die Internationale Stiftung Eurotransplant (mit Sitz in den Niederlanden) nach objektiven Kriterien, wobei die Spenderorgane z.T. auch aus anderen Mitgliedstaaten von Eurotransplant kommen (den Benelux-Staaten, Deutschland, Slowenien und Kroatien).
Zusammenfassend kann zu dieser Problematik gesagt werden, dass Österreich über ein umfangreiches Programm zur Förderung der Organspende verfügt und intensiv daran gearbeitet wird, die Versorgung von Patient/inn/en mit Spenderorganen weiter zu verbessern.
Nähere Angaben zur Anzahl der gemeldeten und explantierten verstorbenen Organspender/innen, aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Jahren, sind der in der Beilage angeschlossenen Tabelle 5 zu entnehmen.
Frage 8:
Aufgrund des Verbots finanzieller Anreize im Bereich der Organspende erscheinen Gratisbestattungen nicht als geeignetes Mittel zur Erhöhung der Spender/innen-meldungen.
Frage 9:
In Österreich wird seit dem Jahr 2001 im Auftrag der Bundesgesundheitsagentur ein Programm zur Förderung der Organspende betrieben. Es beinhaltet zahlreiche Maßnahmen, etwa die Förderung der Kosten für die Spender/innenbetreuung in Krankenanstalten, die Einsetzung von regionalen Transplantationsreferent/inn/en, die Förderung von mobilen Hirntoddiagnostik-Teams, die Förderung von Transplantationskoordinator/inn/en in den Transplan-tationszentren, die Förderung von Organtransporten, die Einsetzung von lokalen Transplantationsbeauftragten in ausgewählten Schwerpunktkrankenanstalten, die Durchführung von Kommunikationsseminaren für das intensivmedizinische Personal, die Schulung von Transplantationskoordinator/inn/en und die internationale Kooperation. Details zu diesen Maßnahmen werden jährlich im Transplant-Bericht des Koordinationsbüros für das Transplantationswesen veröffentlicht.
Als Maßnahme zur Sensibilisierung der Ärztinnen und Ärzte sind insbesondere die Kommunikationsseminare „Organspende – Das Gespräch mit den Angehörigen“ zu nennen. Zentrales Ziel dieser zweitägigen Kommunikationsseminare ist es, die Ärzteschaft und das Krankenpflegepersonal aus dem intensivmedizinischen Bereich im Umfang mit trauernden Angehörigen so zu schulen und zu stärken, dass auf angemessene und einfühlsame Weise die Todesnachricht, aber auch die Information zur geplante Organspende überbracht werden können. Dieser Zielsetzung entsprechen auch die folgenden inhaltlichen Schwerpunkte:
- Auseinandersetzung mit Tod und Sterben
- Einblicke in den Trauerprozess und Umgang mit Trauer
- Kenntnisse und Übungen in der Gesprächsführung
Ebenso werden Seminare zur „Interkulturellen Kompetenz auf der Intensivstation“ angeboten. Die teilnehmenden Ärztinnen, Ärzte und Pflege-personen werden für den Umgang mit kulturellen Unterschieden in der Patient/inn/enversorgung und Angehörigenbetreuung sensibilisiert. Aufgezeigt werden Handlungsmöglichkeiten für interkulturelle Situationen sowie Lösungsansätze in interkulturellen Konfliktsituationen. Dazu zählen in besonderem Maße Gesprächssituationen, die Wahrnehmung und der Umfang mit Schmerzäußerungen, das Überbringen einer Todesnachricht sowie die Information über die geplante Organentnahme.
Insgesamt haben bislang 940 Personen an einem Kommunikationsseminar bzw. an einem Interkulturellen Kompetenz-Seminar teilgenommen (Stand 31.12.2011).
Frage 10:
Das Koordinationsbüro für das Transplantationswesen steht grundsätzlich für Medienanfragen zur Verfügung. Der jährliche Transplant-Bericht wird aktiv an Medienvertreter/innen versandt. Insbesondere das im Bereich „Widerspruchsregister“ tätige Personal steht laufend für Anfragen zur Verfügung. Dieses Service wird auch intensiv in Anspruch genommen. Weiters finden sich Informationen zur Organspende auf der Website der Gesundheit Österreich GmbH. Zahlreiche Maßnahmen zur Aufklärung der allgemeinen Bevölkerung werden darüber hinaus von den Transplantationsreferent/inn/en gesetzt. Derzeit sind in Österreich in fünf Regionen Referent/inn/en tätig: in der Region Nord (Oberösterreich), in der Region Süd (Steiermark und Kärnten), in der Region West (Tirol, Vorarlberg, Salzburg und Provinz Bozen) sowie zwei in der Region Ost (Niederösterreich/Burgenland bzw. Wien).
Neben ihrer Hauptaufgabe, dem direkten Kontakt zu den Krankenanstalten mit Intensiveinheiten in ihren Regionen, setzen die Transplantationsreferent/inn/en zahlreiche Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit (Medienarbeit, Vorträge in Schulen, bei kirchlichen Veranstaltungen, vor politischen Entscheidungsträgern, etc.) und tragen somit im Bereich Organspende und Transplantation wesentlich zur Aufklärung bei.
Beilagen
BEILAGE – Tabellen 1-4
BEILAGE – Tabelle 5
Tabelle 5:
Anzahl der
gemeldeten und auch explantierten Spender nach Bundesländern und insgesamt
2007 bis 2011
Spender in Absolutzahlen |
Spender pro Mio. EW pro Jahr |
|||||||||||
Bundesland der |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
Summe |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
Durchschnitt |
Burgenland |
2 |
1 |
4 |
2 |
3 |
12 |
7,1 |
3,6 |
14,1 |
7,0 |
10,5 |
8,5 |
Kärnten |
10 |
18 |
19 |
15 |
19 |
81 |
17,9 |
32,1 |
33,9 |
26,8 |
34,0 |
28,9 |
Niederösterreich |
14 |
22 |
37 |
28 |
39 |
140 |
8,8 |
13,8 |
23,1 |
17,4 |
24,2 |
17,5 |
Oberösterreich |
45 |
32 |
50 |
42 |
38 |
207 |
32,1 |
22,7 |
35,5 |
29,8 |
26,9 |
29,4 |
Salzburg |
12 |
5 |
7 |
5 |
6 |
35 |
22,8 |
9,5 |
13,2 |
9,4 |
11,3 |
13,2 |
Steiermark |
25 |
27 |
32 |
29 |
23 |
136 |
20,8 |
22,4 |
26,5 |
24,0 |
19,0 |
22,5 |
Tirol |
30 |
13 |
14 |
9 |
12 |
78 |
43,0 |
18,6 |
19,9 |
12,7 |
16,9 |
22,2 |
Vorarlberg |
7 |
6 |
4 |
12 |
10 |
39 |
19,2 |
16,4 |
10,9 |
32,5 |
27,0 |
21,2 |
Wien |
35 |
41 |
32 |
36 |
39 |
183 |
21,1 |
24,5 |
19,0 |
21,2 |
22,8 |
21,7 |
Gesamt Österreich |
180 |
165 |
199 |
178 |
189 |
911 |
21,7 |
19,8 |
23,8 |
21,3 |
22,5 |
21,8 |
Bozen |
1 |
2 |
10 |
13 |
6 |
32 |
||||||
Ges. Ö inkl. Sp. aus Bozen |
181 |
167 |
209 |
191 |
195 |
943 |
21,9 |
20,1 |
25,0 |
22,8 |
23,2 |
22,6 |
Ges. Ö inkl. Sp. aus Bozen inkl. EW von Bozen |
|
|
20,7 |
19,0 |
23,6 |
21,5 |
21,9 |
21,3 |
Quellen: Eurotransplant, Spenderprotokolle der Transplantationszentren; ÖBIG-Transplant-eigene Darstellung