11184/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.06.2012
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

GZ: BMG-11001/0103-I/A/15/2012

Wien, am 14. Juni 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 11420/J des Abgeordneten Vock und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend ist anzumerken, dass die Erfassung der gechipten Hunde nicht nur über die privaten Datenbankanbieter Animaldata und Petcard erfolgt. Als dritter Vertrags-partner liefert auch die Firma IFTA Daten an die Heimtierdatenbank. Die Meldung an private Datenbanken erfolgt durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt im Auftrag der Halterin/des Halters oder durch die Halterin/den Halter selbst. Außerdem kann die Meldung online selbst mittels Bürgerkarte durchgeführt werden, oder der Hund bei der Bezirksverwaltungsbehörde sowie zum Teil auch bei der Gemeinde (im Auftrag der Bezirksverwaltungsbehörde) gemäß § 24a des Tierschutzgesetzes gemeldet werden.

 


Frage 1:

Zum 31.12.2011 waren bei Animaldata 57.102 Hunde in Niederösterreich registriert.

 

Bezirk

Anzahl der bei Animaldata registrierten Hunde zum 31.12.2011

Amstetten

2789

Baden

5272

Bruck/Leitha

1082

Gänserndorf

3451

Gmünd

1461

Hollabrunn

3105

Horn

1841

Korneuburg

2601

Krems

912

Krems Bezirk

2357

Lilienfeld

699

Melk

2521

Mistelbach

2888

Mödling

2167

Neunkirchen

3602

Scheibbs

980

St. Pölten

1508

St. Pölten Land

4064

Tulln

3096

Waidhofen/Thaya

1545

Waidhofen/Ybbs

205

Wien Umgebung

3319

Wiener Neustadt Bezirk

2908

Wiener Neustadt

1115

Zwettl

1614

Gesamt

57102

 

Frage 2:

Zum 31.12.2012 waren bei Petcard 20.503 Hunde in Niederösterreich registriert.

 

Bezirk

Anzahl der bei Petcard registrierten Hunde zum 31.12.2011

Amstetten

392

Baden

1223

Bruck/Leitha

928

Gänserndorf

3433

Gmünd

348

Hollabrunn

249

Horn

79

Korneuburg

581

Krems

73

Krems Bezirk

171

Lilienfeld

256

Melk

1083

Mistelbach

1247

Mödling

3369

Neunkirchen

1336

Scheibbs

288

St. Pölten

194

St. Pölten Land

668

Tulln

641

Waidhofen/Thaya

89

Waidhofen/Ybbs

29

Wien Umgebung

1963

Wiener Neustadt Bezirk

1220

Wiener Neustadt

228

Zwettl

415

Gesamt

20503

 

Frage 3:

Ja, es kann durchaus zu Doppelerfassungen in den beiden Datenbanken kommen, da es sich um private Datenbanken handelt. Jede/r Hundebesitzer/in hat die Möglichkeit ihren/seinen Hund, zuzüglich zur Meldung gemäß § 24a Tierschutzgesetz, bei mehreren privaten nationalen und/oder internationalen Datenbanken zu melden.

 

Frage 4:

Jeder Hund kann nur einmal in der Heimtierdatenbank des Bundes gemeldet werden. Ist der Hund in mehreren privaten Datenbanken erfasst, so erfolgt der Übertrag in die Heimtierdatenbank von jener privaten Datenbank, die als erste die Daten über die Schnittestelle schickt. Beim Versuch der Meldung durch den anderen Anbieter erhält dieser eine Fehlermeldung.

 

Frage 5:

Zum 31.12.2011 waren 72.177 Hunde in Niederösterreich in der Heimtierdatenbank registriert.

 


 

Bezirk

Anzahl der in der HDB registrierten Hunde zum 31.12.2011

Amstetten

3484

Baden

6181

Bruck/Leitha

1814

Gänserndorf

5809

Gmünd

1754

Hollabrunn

3379

Horn

1892

Korneuburg

3158

Krems

1041

Krems Bezirk

2549

Lilienfeld

  853

Melk

3456

Mistelbach

3965

Mödling

3400

Neunkirchen

5105

Scheibbs

1211

St. Pölten

1634

St. Pölten Land

4519

Tulln

3582

Waidhofen/Thaya

1604

Waidhofen/Ybbs

  241

Wien Umgebung

4715

Wiener Neustadt Bezirk

3553

Wiener Neustadt

1252

Zwettl

2026

Gesamt

72177

 

Frage 6:

Per 31.12.2011 waren in Niederösterreich insgesamt 77.605 Hunde über die privaten Datenbanken Animaldata und Petcard erfasst. Die Differenz zur Anzahl der in der Heimtierdatenbank gemeldeten Hunde lag somit bei rund 5.400 Hunden. Jede/r Tierhalter/in ist für die Eintragung des Hundes in der Heimtierdatenbank des Bundes selbst verantwortlich, deshalb müssten Hundebesitzer/innen, die ihren Hund bereits vor 2010 in einer privaten Datenbank registriert haben auch selbst z.B. anhand der Website: http://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/Suche.aspx überprüfen, ob der Hund in die Heimtierdatenbank übernommen wurde. Auf der Homepage von Animaldata, Petcard und IFTA werden die Tierbesitzer/innen auch darüber informiert, dass sie für eine Meldung in der Heimtierdatenbank eventuell Daten ergänzen müssen. In der Datenbank von Animaldata sind zudem noch sehr alte Datensätze enthalten, sofern der/die Besitzer/in seinen/ihren Hund aus der Datenbank nie austragen hat lassen. Bei Animaldata erfolgt keine automatische Löschung nach einem bestimmten Zeitraum (wie z.B. 20 Jahre in der Heimtierdatenbank).

 

Frage 7:

Animaldata: Alle Tierhalter/innen, welche die Meldung an die amtliche Heimtierdatenbank nicht durchführten, werden unmittelbar schriftlich durch einen persönlichen Brief auf dem Postweg auf ihr Versäumnis hingewiesen und aufgefordert, ihrer Meldepflicht nachzukommen.

Ebenso werden alle Tierärztinnen/Tierärzte und Tierbesitzer/innen bei jeder an Animaldata gerichteten Anfrage, Änderung, Besitzerwechsel etc., in allen Fällen, in denen keine Meldung an die Heimtierdatenbank vorliegt, auf dieses Versäumnis hingewiesen und aufgefordert, der Meldepflicht nachzukommen.

Darüber hinaus, urgiert Animaldata vierteljährlich die Meldung an die Heimtier-datenbank bei allen Tierbesitzer/inne/n, bei welchen eine E-Mailadresse hinterlegt ist.

Petcard: Seit Einführung der Heimtierdatenbank werden Tierbesitzer/innen (bei Versand der Unterlagen/Petcard) schriftlich auf ihre Meldepflicht hingewiesen, bzw. gebeten diese zu überprüfen oder nachträglich zu veranlassen, sollte diese von der Tierärztin/vom Tierarzt noch nicht durchgeführt worden sein.

 

Frage 8:

Derzeit nutzen in Niederösterreich 90,91 % der Tierhalter/innen die Möglichkeit, ihren bei Animaldata registrierten Hund auch amtlich zu melden.

Von Petcard wurden österreichweit ca. 41.000 Personen (bei Versand der Unterlagen) schriftlich auf die Meldepflicht hingewiesen und 1.600 per Email kontaktiert.

 

Frage 9:

Die Rasse des Hundes muss bei der Meldung bekannt gegeben werden. Der Zweck der Heimtierdatenbank besteht in der Zurückführung entlaufener, ausgesetzter oder zurückgelassener Hunde auf ihre/n Halter/in, nicht in der Erfassung von Hunderassen. Die sogenannten Listenhunde basieren auf landeseigenen sicherheitspolizeilichen Bestimmungen und fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.