11186/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.06.2012
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

GZ: BMG-11001/0105-I/A/15/2012

Wien, am 14. Juni 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 11431/J des Abgeordneten Vock und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend ist anzumerken, dass die Erfassung der gechipten Hunde nicht nur über die privaten Datenbankanbieter Animaldata und Petcard erfolgt. Als dritter Vertrags-partner liefert auch die Firma IFTA Daten an die Heimtierdatenbank. Die Meldung an private Datenbanken erfolgt durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt im Auftrag der Halterin/des Halters oder durch die Halterin/den Halter selbst. Außerdem kann die Meldung online selbst mittels Bürgerkarte durchgeführt werden, oder der Hund bei der Bezirksverwaltungsbehörde sowie zum Teil auch bei der Gemeinde (im Auftrag der Bezirksverwaltungsbehörde) gemäß § 24a des Tierschutzgesetzes gemeldet werden.

 


 

Frage 1:

Per 31.12.2010 waren bei Animaldata 10.403 Hunde in Wien registriert.

Bezirk

Anzahl der von Animaldata registrierten Hunde zum 31.12.2010

1010

125

1020

521

1030

353

1040

96

1050

166

1060

87

1070

119

1080

102

1090

139

1100

759

1110

569

1120

368

1130

325

1140

773

1150

247

1160

444

1170

288

1180

315

1190

560

1200

346

1210

1595

1220

1506

1230

600

Gesamt

10403

 

Per 31.12.2011 waren bei Animaldata 14.292 Hunde in Wien registriert.

Bezirk

Anzahl der von Animaldata registrierten Hunde zum 31.12.2011

1010

167

1020

708

1030

516

1040

99

1050

221

1060

155

1070

140

1080

136

1090

186

1100

1029

1110

843

1120

536

1130

461

1140

1032

1150

344

1160

622

1170

393

1180

435

1190

740

1200

454

1210

2226

1220

2011

1230

838

Gesamt

14292

 

Frage 2:

Per 31.12.2010 waren bei Petcard 15.199 Hunde in Wien registriert.

Bezirk

Anzahl der bei Petcard registrierten Hunde zum 31.12.2010

1010

124

1020

498

1030

556

1040

177

1050

352

1060

187

1070

124

1080

114

1090

346

1100

1997

1110

790

1120

720

1130

433

1140

493

1150

387

1160

832

1170

324

1180

292

1190

679

1200

425

1210

1365

1220

2985

1230

999

Gesamt

15199

 

Per 31.12.2011 waren bei Petcard 17.621 Hunde in Wien registriert.

Bezirk

Anzahl der bei Petcard registrierten Hunde zum 31.12.2011

1010

133

1020

573

1030

636

1040

199

1050

413

1060

217

1070

139

1080

138

1090

393

1100

2393

1110

950

1120

805

1130

473

1140

573

1150

462

1160

927

1170

358

1180

323

1190

757

1200

514

1210

1640

1220

3424

1230

1181

Gesamt

17621

 

Frage 3:

Ja, es kann durchaus zu Doppelerfassungen in den beiden Datenbanken kommen, da es sich um private Datenbanken handelt. Jede/r Hundebesitzer/in hat die Möglichkeit ihren/seinen Hund, zuzüglich zur Meldung gemäß § 24a Tierschutzgesetz, bei mehreren privaten nationalen und/oder internationalen Datenbanken zu melden.

 


Frage 4:

Jeder Hund kann nur einmal in der Heimtierdatenbank des Bundes gemeldet werden. Ist der Hund in mehreren privaten Datenbanken erfasst, so erfolgt der Übertrag in die Heimtierdatenbank von jener privaten Datenbank, die als erste die Daten über die Schnittestelle schickt. Beim Versuch der Meldung durch den anderen Anbieter erhält dieser eine Fehlermeldung.

 

Frage 5:

Per 31.12.2010 waren in der Heimtierdatenbank 14.629  Hunde in Wien registriert.

Bezirk

Anzahl der in der HDB registrierten Hunde zum 31.12.2010

1010

184

1020

677

1030

531

1040

166

1050

251

1060

133

1070

156

1080

139

1090

241

1100

1551

1110

899

1120

579

1130

456

1140

866

1150

395

1160

704

1170

414

1180

344

1190

691

1200

491

1210

1964

1220

1948

1230

847

Gesamt

14627

 


Per 31.12.2011 waren in der Heimtierdatenbank 21.967 Hunde in Wien registriert.

Bezirk

Anzahl der in der HDB registrierten Hunde zum 31.12.2011

1010

253

1020

1086

1030

842

1040

248

1050

372

1060

210

1070

210

1080

194

1090

504

1100

2371

1110

1343

1120

869

1130

686

1140

1217

1150

554

1160

1014

1170

606

1180

497

1190

990

1200

715

1210

2958

1220

2929

1230

1299

Gesamt

21967

 

Frage 6:

Per 31.12.2011 waren in Wien insgesamt 31.913 Hunde über die privaten Datenbanken Animaldata und Petcard erfasst. Die Differenz zur Anzahl der in der Heimtierdatenbank gemeldeten Hunde lag somit bei rund 10.000 Hunden. Jede/r Tierhalter/in ist für die Eintragung des Hundes in der Heimtierdatenbank des Bundes selbst verantwortlich, deshalb müssten Hundebesitzer/innen, die ihren Hund bereits vor 2010 in einer privaten Datenbank registriert haben auch selbst z.B. anhand der Website: http://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/Suche.aspx überprüfen, ob der Hund in die Heimtierdatenbank übernommen wurde. Auf der Homepage von Animaldata, Petcard und IFTA werden die Tierbesitzer/innen auch darüber informiert, dass sie für eine Meldung in der Heimtierdatenbank eventuell Daten ergänzen müssen. In der Datenbank von Animaldata sind zudem noch sehr alte Datensätze

 


enthalten, sofern der/die Besitzer/in seinen/ihren Hund aus der Datenbank nie austragen hat lassen. Bei Animaldata erfolgt keine automatische Löschung nach einem bestimmten Zeitraum (wie z.B. 20 Jahre in der Heimtierdatenbank).

 

Frage 7:

Animaldata: Alle Tierhalter/innen, welche die Meldung an die amtliche Heimtierdatenbank nicht durchführten, werden unmittelbar schriftlich durch einen persönlichen Brief auf dem Postweg auf ihr Versäumnis hingewiesen und aufgefordert, ihrer Meldepflicht nachzukommen.

Ebenso werden alle Tierärztinnen/Tierärzte und Tierbesitzer/innen bei jeder an Animaldata gerichteten Anfrage, Änderung, Besitzerwechsel etc., in allen Fällen, in denen keine Meldung an die Heimtierdatenbank vorliegt, auf dieses Versäumnis hingewiesen und aufgefordert, der Meldepflicht nachzukommen.

Darüber hinaus, urgiert Animaldata vierteljährlich die Meldung an die Heimtier-datenbank bei allen Tierbesitzer/inne/n, bei welchen eine E-Mailadresse hinterlegt ist.

Petcard: Seit Einführung der Heimtierdatenbank werden Tierbesitzer/innen (bei Versand der Unterlagen/Petcard) schriftlich auf ihre Meldepflicht hingewiesen, bzw. gebeten diese zu überprüfen oder nachträglich zu veranlassen, sollte diese von der Tierärztin/vom Tierarzt noch nicht durchgeführt worden sein.

 

Frage 8:

Derzeit nutzen in Wien 75,14 % der Tierhalter/innen die Möglichkeit, ihren bei Animaldata registrierten Hund auch amtlich zu melden.

Von Petcard wurden österreichweit ca. 41.000 Personen (bei Versand der Unterlagen) schriftlich auf die Meldepflicht hingewiesen und 1.600 per Email kontaktiert.

 

Frage 9:

Die Rasse des Hundes muss bei der Meldung bekannt gegeben werden. Der Zweck der Heimtierdatenbank besteht in der Zurückführung entlaufener, ausgesetzter oder zurückgelassener Hunde auf ihre/n Halter/in, nicht in der Erfassung von Hunderassen. Die sogenannten Listenhunde basieren auf landeseigenen sicherheitspolizeilichen Bestimmungen und fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.