11189/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.06.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0090-I/3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 13. JUNI 2012

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerhard Huber, Kolleginnen und

Kollegen vom 19. April 2012, Nr. 11366/J, betreffend die Verpachtung

von Jagdrevieren durch die Österreichische Bundesforste AG in Tirol

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen vom 19. April 2012, Nr. 11366/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

 

Mit Verweis auf Art. 52 B-VG darf festgehalten werden, dass die vorliegenden Fragen nicht vom Interpellationsrecht umfasst sind. Dieses beschränkt sich in Bezug auf selbständige juristische Personen auf die Rechte des Bundes und die Einflussnahme seiner Organe und umfasst nicht die operative Geschäftsführung der ÖBf AG. Diese obliegt dem bestellten Vorstand in Gesamtverantwortung, wobei dieser der Kontrolle durch den Aufsichtsrat der
ÖBf AG unterliegt. Es wird daher um Verständnis ersucht, dass die Fragen nicht beantwortet werden können.

 

Der Bundesminister: