11202/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.06.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11374/J der Abgeordneten Werner Herbert, Mario Kunasek und weiterer Abgeordneter wie folgt:
Fragen 1 bis 4:
In
den Jahren 2008 bis 2011 sowie in der Zeit vom 1. Jänner bis 19. April
2012 absolvierte im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz
(Zentralleitung und nachgeordnete Dienststellen) die im Folgenden
angeführte Anzahl von Personen ein entgeltliches oder unentgeltliches
Praktikum bzw. ein Verwaltungspraktikum:
|
Jahr |
Anzahl |
davon in v1 |
davon in v2 |
|
2008 |
77 |
8 |
18 |
|
2009 |
102 |
11 |
27 |
|
2010 |
102 |
13 |
20 |
|
2011 |
105 |
19 |
23 |
|
2012 (bis 19.04.) |
23 |
14 |
7 |
Eine detaillierte Aufschlüsselung der Praktika nach Wochenstunden ist aus verwaltungsökonomischen Gründen leider nicht möglich. Grundsätzlich werden (Verwaltungs-)PraktikantInnen jedoch mit 40 Wochenstunden beschäftigt.
Fragen 5 bis 9:
Auch in Zukunft ist beabsichtigt, jungen InteressentInnen die Möglichkeit zu bieten, Erfahrungen im Bundesdienst zu sammeln. Im Bereich der Verwaltungspraktika wird daher voraussichtlich eine den Vorjahren vergleichbare Anzahl an Personen in meinem Ressort aufgenommen werden. Im Hinblick auf § 36e VBG sind unentgeltliche Praktika ausgeschlossen.