11202/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.06.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11374/J der Abgeordneten Werner Herbert, Mario Kunasek und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Fragen 1 bis 4:

In den Jahren 2008 bis 2011 sowie in der Zeit vom 1. Jänner bis 19. April 2012 absolvierte im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
(Zentralleitung und nachgeordnete Dienststellen) die im Folgenden angeführte Anzahl von Personen ein entgeltliches oder unentgeltliches Praktikum bzw. ein Verwaltungspraktikum:

 

Jahr

Anzahl

davon in v1

davon in v2

2008

77

8

18

2009

102

11

27

2010

102

13

20

2011

105

19

23

2012 (bis 19.04.)

23

14

7

 

Eine detaillierte Aufschlüsselung der Praktika nach Wochenstunden ist aus verwaltungsökonomischen Gründen leider nicht möglich. Grundsätzlich werden (Verwaltungs-)PraktikantInnen jedoch mit 40 Wochenstunden beschäftigt.

 

 

Fragen 5 bis 9:

Auch in Zukunft ist beabsichtigt, jungen InteressentInnen die Möglichkeit zu bieten, Erfahrungen im Bundesdienst zu sammeln. Im Bereich der Verwaltungspraktika wird daher voraussichtlich eine den Vorjahren vergleichbare Anzahl an Personen in meinem Ressort aufgenommen werden. Im Hinblick auf § 36e VBG sind unentgeltliche Praktika ausgeschlossen.