11207/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.06.2012
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0101-I/A/15/2012

Wien, am 18. Juni 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 11407/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Den nachfolgenden Ausführungen darf ich einleitend folgende grundsätzliche Anmerkungen voranstellen:

 

Gemäß § 32 Abs. 1 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) legt der Bundesminister für Gesundheit zur Information der Verbraucher-innen und Verbraucher jährlich einen Bericht über die Sicherheit von Lebensmitteln vor, in welchen die Ergebnisse des Vollzugs des Proben- und Revisionsplans gemäß

§ 31 Abs. 1 (Revisions- und- Probenplan im Rahmen des Kontrollplans gemäß § 30) einfließen. Der Bericht ist bis 30. Juni des Folgejahres zu veröffentlichen.


Gemäß § 30 Abs. 1 LMSVG hat der Bundesminister für Gesundheit in Zusammen-arbeit mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser-wirtschaft und dem Bundesminister für Finanzen nach Maßgabe der jeweiligen Zuständigkeit unter Berücksichtigung der Risikobewertung durch die Agentur und nach Befassung der Länder einen mehrjährigen integrierten Kontrollplan im Sinne der Art. 41 ff. der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 zu erstellen, der jährlich aktualisiert wird. Spezifische Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft sind hierbei zu berücksichtigen. Der Bundesminister für Gesundheit erstellt jährlich bis zum 30. Juni des Folgejahres einen Bericht über die Durchführung des Kontrollplanes.

 

Diese Berichte, die bis zum 30. Juni 2012 vorliegen, enthalten auch Antworten auf die in dieser parlamentarischen Anfrage vorgelegten Fragen. Aufschlüsselungen auf Bundesländer nach den Tätigkeitsberichten der Länder können auch erst nach Vorliegen der Berichte verlässlich erstellt werden, die Beantwortung der entsprech-enden Fragen wird dann nachgereicht.

 

Die Erstellung der genannten Berichte ist im Gange; aus Gründen der Verwaltungs- und Kosteneffizienz ist eine parallele Sonderdarstellung bzw. Extra-Erhebung der Daten zur Beantwortung der Fragen nicht sinnvoll. Außerdem trägt dies auch wesentlich zu einem konsistenten Datensatz bei.

 

Wie in den vergangenen Jahren bezieht sich die Beantwortung der Anfrage aus-schließlich auf die Tätigkeiten der Lebensmittelaufsicht (Vollzug in mittelbarer Bundesverwaltung). Die angeführten Daten sind Auswertungen aus dem ALIAS-System, das der Lebensmittelaufsicht zur Verwaltung der Vollzugsaufgaben auf Landesebene zur Verfügung steht. Eine Zusammenführung der Ergebnisse mit jenen der Veterinärbehörden (Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Rückstandskontrolle sowie Kontrollen in Fleischbe- und -verarbeitungsbetrieben) ist in Vorbereitung. Im bereits erwähnten Lebensmittelsicherheitsbericht, der gemäß § 32 Abs. 1 LMSVG erstellt wird, erfolgt eine gesamthafte Darstellung der Ergebnisse aus der Vollziehung des LMSVG für das Jahr 2011.

 

Fragen 1 und 3:

Zu dieser Frage verweise ich auf meine Beantwortung der an mich gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 8164/J vom 24. Mai 2011; die entsprechenden Daten wurden bereits mit den Beilagen zur Beantwortung der Frage 22 (Erlass zum Revisions- und Probenplan 2011) zur Verfügung gestellt.

 

Fragen 2, 4, 5, 10 bis 14, 18, 20 und 21:

Ich darf zu diesen Fragen auf meine einleitenden Bemerkungen verweisen. Wie dort ausgeführt, werden die entsprechenden Daten nach Vorliegen der in Rede stehenden Berichte zur Verfügung stehen.


Frage 6:

Im Jahr 2011 wurden 46 Proben auf Dioxine untersucht. Keine Probe war zu bean-standen. Bei einer Probe Kalbfleisch aus Mutterkuhhaltung aus Tirol wurde eine Überschreitung des Auslösewertes festgestellt (1,67 pg dioxinähnliche PCB/g Fett).

 

Frage 7:

Folgende Schwerpunktaktionen wurden in den Jahren 2009 bis 2011 durchgeführt:

 

Jahr

Aktions-nummer

Aktionsbezeichnung

Proben-anzahl

Beanstandungen

2009

A-904-09

EU - Dioxinkontrolle in Lebensmitteln

40

0

2009

A-924-09

Importkontrolle von Guarkernmehl und zusammengesetzten Lebensmitteln mit mindestens 10% oder mehr Guarkernmehl

6

0

2010

A-904-10

POP (Persistent Organic Pollutants) – Monitoring auf Perfluorierte Alkylsubstanzen PFAS (PFOS, PFOA und Dioxine/PCB

17

0

2010

A-924-10

Importkontrolle von Guarkernmehl und zusammengesetzten Lebensmitteln mit mindestens 10% oder mehr Guarkernmehl

3

0

2011

A-904-11

Dioxin/PCP bzw. POP („Persistent Organic Pollutants“) in Lebensmitteln

24

0

2011

L-OB-002-11

Dioxin Schweinefleisch Deutschland

3

0
(Landesaktion OÖ)

 

Fragen 8 und 9:

Die Berichte der Länder erlauben es nicht, Betriebsgruppen (z.B. bäuerliche Direktvermarktung) mit Warengruppen zu verknüpfen. Es ist daher nicht möglich, Aussagen über amtliche Proben von Bauernhöfen mit Direktvermarktung, die durch die Lebensmittelaufsicht gezogen wurden, zu tätigen.

 

 Frage 15:

 

UVS

Länder

Einstellung des Verfahrens

Aufhebung des Bescheides 1. Instanz

Bestätigung des Bescheides 1. Instanz

Änderung des Bescheides 1. Instanz

Niederösterreich

2

3

8

2

Oberösterreich

 

 

 

 

Tirol

7

5

 

10

Salzburg

 

 

1

 

Burgenland

 

 

 

 

Wien

64

5

33

137

Vorarlberg

 

1

 

 

Steiermark

 

 

 

 

Kärnten

1

 

1

1


 

Frage 16:

Meinem Ressort liegen acht Entscheidungen des VwGH vor. Dabei gab es zwei Ablehnungen der Beschwerde, zwei Abweisungen der Beschwerde als unbegründet sowie vier Aufhebungen des angefochtenen Bescheids.

 

Frage 17:

Gerichtliche Anzeigen nach dem Strafgesetzbuch im Rahmen von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen unterliegen nicht der Berichtspflicht des LMSVG an das Bundesministerium für Gesundheit.

 

Frage 19:

Die durchschnittlichen Probenkosten einer Lebensmitteluntersuchung betrugen im Jahr 2011 € 317,- (ohne Gemeinkosten).

 

Frage 22:

Im Proben- und Revisionsplan sind für das Jahr 2012 35.000 Proben (Summe von Plan- und Verdachtsproben) vorgesehen. Das entspricht 4,2 Proben pro 1000 Einwohner/innen unter der Annahme von 8,4 Millionen Einwohner/inne/n. Die konkreten Vorgaben des Revisions- und Probenplanes 2012 (RUP 2012) sind dem entsprechenden Erlass samt Anlagen zu entnehmen, ich darf diesbezüglich auf die angeschlossene Beilage verweisen.

 

Frage 23:

Die Einfuhrkontrolle von Lebensmitteln, die grenztierärztlich kontrollpflichtig sind, ist umfassend geregelt. Sie erfolgt ausnahmslos an der Außengrenze der EU. Die Kontrollpflicht ist durch die Entscheidung 2007/275/EG, zuletzt geändert durch den Durchführungsbeschluss 2012/31/EU, festgelegt. Die Drittstaaten, die Bescheinigungsmuster und die Erzeugungsbetriebe in den Drittstaaten sowie die anerkannten Rückstandsüberwachungspläne sind durch EU-Recht festgelegt. Auch der Vorgang bei der Grenzkontrolle ist durch entsprechende Richtlinien fixiert. In diesem System ist auch die Durchführung von verstärkten Kontrollen vorgesehen, einerseits, wenn entsprechende RASFF-Meldungen vorliegen, andererseits durch Entscheidungen bzw. Beschlüsse der EU. Derartige Entscheidungen gibt es z.B. bei Fischereierzeugnissen aus Bangladesch, Indien, Indonesien, Gabun und Albanien.

Für die VR China gelten auf Grund von Rückstandsproblemen besondere Vorschriften, und viele Erzeugnisse, wie z.B. Milcherzeugnisse mit über 50% Milchanteil, sind in die EU nicht einfuhrfähig.

 

Die im gegebenen Zusammenhang relevanten Bestimmungen (Kontrolle der Einfuhr aus Drittstaaten) des LMSVG sind mit 30. November 2010 in Kraft getreten.

 

Für die Durchführung der Einfuhrkontrolle von Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs und von Waren, die einer verstärkten Kontrolle unterliegen, ist mein Ressort zuständig.


Die Durchführung der Kontrolle für ganz Österreich wird zentral durch die Grenzkontrollstelle Wien Schwechat organisiert.

 

Hinsichtlich pflanzlicher Lebensmittel ist in der „Verordnung (EG) Nr. 178/2002 … zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittel-

rechtes …“ die Basis zur Erlassung von Sofortmaßnahmen festgelegt, wenn davon auszugehen ist, dass ein Lebensmittel, das aus einem Drittland in die Gemeinschaft eingeführt wird, wahrscheinlich ein ernstes Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt darstellt.

 

Auf Basis dieser Bestimmung waren im Jahr 2011 folgende Entscheidungen, Beschlüsse und Verordnungen in Geltung:

-         Verordnung (EG) Nr. 1135/2009 der Kommission vom 25 .11.2009 mit Sondervorschriften für die Einfuhr von bestimmten Erzeugnissen, deren Ursprung oder Herkunft China ist, und zur Aufhebung der Entscheidung 2008/798/EG.

-         Verordnung (EG) Nr. 1151/2009 der Kommission vom 27.11.2009 mit Sondervorschriften für die Einfuhr von Sonnenblumenöl, dessen Ursprung oder Herkunft die Ukraine ist, wegen des Risikos einer Kontamination durch Mineralöl sowie zur Aufhebung der Entscheidung 2008/433/EG.

-         Verordnung (EG) Nr. 1152/2009 der Kommission vom 27. 11 2009 mit Sondervorschriften für die Einfuhr bestimmter Lebensmittel aus bestimmten Drittländern wegen des Risikos einer Aflatoxin-Kontamination und zur Aufhebung der Entscheidung 2006/504/EG.

-         Entscheidung 2008/47/EG der Kommission vom 20.12.2007 zur Genehmigung der Prüfungen, die die Vereinigten Staaten von Amerika vor der Ausfuhr von Erdnüssen und daraus hergestellten Erzeugnissen zur Feststellung des Aflatoxingehalts durchführen.

-         Verordnung (EG) Nr. 258/2010 der Kommission vom 25.3.2010 zum Erlass von Sondervorschriften für die Einfuhr von Guarkernmehl, dessen Ursprung oder Herkunft Indien ist, wegen des Risikos einer Kontamination mit Pentachlorphenol und Dioxinen sowie zur Aufhebung der Entscheidung 2008/352/EG.

 

Je nach zugrundeliegender Rechtsvorschrift bzw. konkretem Produkt wurde jede Sendung oder der vorgegebene Prozentsatz der Sendungen noch vor dem Import

(der Verzollung) an den Eingangszollstellen beprobt.

 

Ist es aufgrund der Art bekannter oder neu auftretender Risiken erforderlich, Lebensmittel und Futtermittel und am Ort der Einfuhr in die EU einer verstärkten amtlichen Kontrolle zu unterziehen, wird auf Basis der Verordnung (EG) 882/2004 ein entsprechender Beschluss gefasst bzw. eine Verordnung erlassen. Auf Basis dieser Bestimmung war im Jahr 2011 folgende Verordnung in Geltung:


-         Verordnung (EG) Nr. 669/2009 der Kommission vom 24.7.2009 zu Durch-führung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf verstärkte amtliche Kontrollen bei der Einfuhr bestimmter Futtermittel und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs und zur Änderung der Entscheidung 2006/504/EG. Diese VO wird quartalsweise geändert.

 

Je nach zugrundeliegender Rechtsvorschrift bzw. konkretem Produkt wurde jede Sendung an den Grenzkontrollstellen Wien-Schwechat oder Linz abgefertigt und gemäß dem vorgegebenen Prozentsatz beprobt.

 

Frage 24:

Im Jahr 2011 erfolgten basierend auf den in der Beantwortung der Frage 23 genannten Kontrollsystemen folgende Kontrollen und Probenziehungen:

 

 

Anzahl der Sendungen

Anzahl der Proben

Anzahl positiver Proben

Lebensmittel tierischen Ursprungs

172

10

1

Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs

1.085

126

3

 

Grenztierärztliche Kontrollen

Meinem Ressort liegen die Daten über die an den österreichischen Grenzkontroll-stellen abgefertigten Sendungen vor.

Von den Waren und Tieren, die grenztierärztlich kontrollpflichtig sind, wurden im Jahr 2011 an den österreichischen Grenzen 2115 Sendungen der Abfertigung zur Einfuhr in die EU gestellt.

172 Sendungen waren Lebensmittel. Von den Lebensmittelsendungen wurden 4 Sendungen nicht zur Einfuhr zugelassen, weil die EU-Bedingungen nicht erfüllt werden konnten.

 

Da nur an den Flughäfen Linz und Wien-Schwechat EU-zugelassene Grenzkontroll-stellen bestehen, gibt es direkte Einfuhren auch nur über diese Flughäfen. Im Jahr 2011 wurden von den grenztierärztlich kontrollpflichtigen Sendungen an den Flughäfen bei zehn Sendungen Proben gezogen. Bei einer Probe war das Ergebnis positiv, die Sendung wurde zurückgewiesen.

 

Anzahl der Importkontrollen bei pflanzlichen Lebensmitteln:

Da die Durchführung der Kontrolle für ganz Österreich zentral durch die Grenzkon-trollstelle Wien Schwechat organisiert wird, ist eine Aufschlüsselung nach Bundes-ländern nicht möglich.


1.     Jahresstatistik 2011 - Einfuhr nicht tierischer Lebensmittel VO (EG) Nr. 669/2009

Die lebensmittelrechtliche Einfuhrabfertigung für Warensendungen, die in der VO (EG) Nr. 669/2009 in der letztgültigen Fassung im Anhang I angeführt sind, muss an der EU Außengrenze (benannte Eingangsorte) erfolgen.

Warenart

Anzahl der Sendungen

Eingeführte Menge in kg

Anzahl Proben

positive Proben

Waren untersucht auf

Grüne Bohnen

181

151.908

16

1

Pestizidrückstände

Erdbeeren

26

8.830

1

0

Pestizidrückstände

Kohlgemüse

6

99

1

0

Pestizidrückstände

Basilikum

4

9

1

0

Pestizide+Salmonellen

Getr. Nudeln

2

9.048

1

0

Aluminium

Okra

8

2.005

0

0

Pestizidrückstände

Kurkuma

4

154

0

0

Sudan-Farbstoff

Chilischoten

3

245

0

0

Pestizidrückstände

Basmatireis

1

23.000

1

0

Aflatoxine

 

2.     Jahresstatistik 2011 - Einfuhr nicht tierischer Lebensmittel VO (EG) Nr. 1152/2009

Warenart

Anzahl der Sendungen

Eingeführte Menge in kg

Anzahl Proben

positive Proben

Waren untersucht auf

Haselnüsse, Feigen, Pistazien und Erzeugnisse daraus

787

10.323.902

99

2

Aflatoxine

Mandeln

1

12.247

0

0

Aflatoxine

Erdnüsse

12

375.716

1

0

Aflatoxine

 

3.     Diverse andere nicht tierische Lebensmittel, die EU-Regeln unterliegen und von der Grenzkontrollstelle Schwechat kontrolliert werden

Gesamt für 2011

Land
Ware

Eingeführte Menge kg

Anzahl
Sendungen

Anzahl Proben

Ergebnis der Untersuchung

neg.

pos.

VO (EG) 1135/2009

China, Milch u. Milcherzeugnisse

0

0

0

0

0

VO (EG) 1135/2009

China, Soja u. Sojaerzeugnisse

287.121

19

2

2

0

EdK 2008/289

China, Reiserzeugnisse

55.615

6

1

1

0

VO (EG) 1151/2009

Ukraine, Sonnenblumenöl

225.876

12

1

1

0

VO (EU) 258/2010

Indien, Guarkernmehl

203.000

13

1

1

0

EdK 2008/47/E6

USA, Erdnüsse

0

0

0

0

0

 


Kontrolle von Lebens aus Japan auf Radioaktivität nach dem Reaktorunfall in Fukushima VO (EU) Nr. 297/2011 bzw. VO (EG) Nr. 961/2011 („Japan-Verordnung“)

Die lückenlose Kontrolle aller Lebensmittel-Direktimporte aus Japan wird auch weiterhin fortgesetzt. Näheres dazu und eine ständig aktuell gehaltene Liste der Ergebnisse dieser Kontrollen sind auf der Homepage des Gesundheitsministeriums zu finden (http://www.bmg.gv.at/home/Startseite/aktuelle_Meldungen/Ueberwachung_von_Lebensmittel_aus_Japan_auf_Radioaktivitaet).

 

Fragen 25 und 26:

Zur Koordinierung der Tätigkeiten der Lebensmittelaufsichten der Länder und der AGES wird jährlich ein Revisions- und Probenplan erlassen, so auch für 2012.

Zudem werden in regelmäßigen Abständen Koordinationssitzungen zwischen den Lebensmittelaufsichten, AGES, Lebensmitteluntersuchungsanstalten der Länder und meinem Ressort abgehalten. Zusätzlich dazu findet zweimal jährlich die Konferenz der leitenden Beamt/inn/en der Lebensmittelaufsicht statt, abhängig von den Themen nehmen auch hier Vertreter/innen der AGES teil. In drei gemeinsamen Sitzungen der Leiter/innen der Lebensmittelaufsicht sowie der Veterinärbehörden werden jene Themen, die beide treffen, diskutiert.

 

Der Aufbau des „Portals KVG Verbrauchergesundheit“ ist bereits abgeschlossen.

Die Nutzung aller Funktionalitäten des Portals wird in einem längeren Prozess in Einzelschritten durchgeführt. Eine aussagekräftige Beantwortung der Frage hin-sichtlich der Bewährung kann daher erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

Die wichtigsten Erlässe eines Jahres sind der Erlass zum Revisions- und Probenplan, die Erlässe betreffend die verschiedenen Schwerpunktaktionen sowie anlassbe-zogene Anweisungen zur Zusammenarbeit zwischen AGES, Bundesländerbehörden und dem Bundesministerium für Gesundheit.

 

Frage 27:

Bei der überwiegenden Anzahl der Rechtsakte im Lebensmittelbereich handelt es sich um EU-Verordnungen, die unmittelbar anwendbares Recht darstellen und in die Anlage zum LMSVG aufgenommen werden.


Frage 28:

Österreich hat im Jahr 2011 an folgenden internationalen bzw. EU- Überwachungs- und Kontrollprojekten mitgearbeitet:

 

Aktions-nummer

Zielsetzung

Proben-anzahl

Beanstan-dungen

Beanstandungsgründe

A-800-11

Fisch, Käse und Fleischerzeugnisse – Listeria monocytogenes

201

3

1 Probe gem. § 5 Abs. 5 Z 1 LMSVG gesundheitsschädlich;
1 Probe gem. § 5 Abs. 5 Z 2 LMSVG für den Verzehr ungeeignet;
1 Probe gem. § 5 Abs. 5 Z 1 LMSVG wegen zur Irreführung geeigneter Angaben

A-900-11

Milch, Eier, Honig - Rückstandskontrollprogramm

738

2

2 Proben wegen Verstoß gegen VO (EG) Nr. 124/2009

A-901-11

Bohnen, Karotten, Gurken, Orangen, Mandarinen, Birnen, Kartoffeln, Reis, Spinat (frisch oder gefroren), Weizenmehl, Geflügelfleisch (roh), Leber (Rind und andere Wiederkäuer, Schwein und Geflügel), Getreide-Beikost – EU-Pestizidkontrollprogramm

181

5

5 Proben wegen Verstoß gegen VO (EG) Nr. 396/2005 und zusätzlich 1 Probe § 5 Abs. 5 Z 2 LMSVG für den Verzehr ungeeignet

A-902-11

Spinat, Salat - Nitratkontrollprogramm

139

6

3 Proben gem. § 5 Abs. 5 Z 1 LMSVG gesundheitsschädlich;
3 Proben wegen Verstoß gegen VO (EU) Nr. 1881/2006

A-903-11

Steinobstbrände - Ethylcarbamat (Monitoring)

95

(10)

Beanstandungen sind fiktiv, da es sich um ein Monitoring handelte:
6 Proben gem. § 5 Abs. 5 Z 2 LMSVG für den Verzehr ungeeignet;
3 Proben wegen Verstoß gegen VO (EU) Nr. 110/2008

A-904-11

Diverse Lebensmittel nach EU-Plan - Dioxine, polychlorierte Biphenyle, perfluorierte Alkylsubstanzen

24

0

-

A-905-11

Gewürze - Behandlung mit ionisierender Bestrahlung

44

0

-

A-906-11

Kräutertees mit Gewürzen - Behandlung mit ionisierender Bestrahlung

39

0

-

A-907-11

Tiefkühlgeflügel - Behandlung mit ionisierender Bestrahlung

52

0

-

A-914-11

Mais - Genetisch veränderte Lebensmittel

93

0

-

A-915-11

Reis - Genetisch veränderte Lebensmittel

75

1

1 Probe gem. § 5 Abs. 5 Z 2 LMSVG für den Verzehr ungeeignet

A-916-11

Soja - Genetisch veränderte Lebensmittel

78

0

-

A-918-11

Obst und Gemüse - Nationales Pestizidüberwachungs-programm

763

15

15 Proben wegen Verstoß gegen VO (EG) Nr. 396/2005

A-920-11

Kartoffelprodukte, Backwaren, Röstkaffee, Kindernährmittel, Brot, Frühstückscerealien - Acrylamid

65

(1)

Beanstandungen sind fiktiv, da es sich um ein Monitoring handelte:
1 Probe wegen Überschreitung des Richtwertes

A-921-11

Brot, Beikost, Kaffee, Bier, Fruchtsaft, Konserven, Fertiggerichte, Knabbergebäck, Kondensmilch, Reiswaffeln - Furan (Monitoring)

36

-

Derzeit keine Beurteilung möglich, da für eine Risikobewertung durch die EFSA noch Daten notwendig sind

 

Frage 29:

Zum Zeitpunkt des Einlangens der Anfrage steht die Teilnahme Österreichs an folgenden Überwachungs- und Kontrollprojekten im Jahr 2012 fest:

 

Aktions-nummer

Zielsetzung

A-900-12

Milch, Eier, Honig - Rückstandskontrollprogramm

A-901-12

Melanzani, Bananen, Karfiol, Tafeltrauben, Orangensaft (aus Konzentrat oder aus frischen Früchten), Erbsen ohne Hülsen (frisch oder gefroren), Gemüsepaprika, Weizen, Olivenöl, Butter, Hühnereier, Babyfood - EU-Pestizidkontrollprogramm

A-902-12

Spinat, Salat - Nitratkontrollprogramm

A-903-12

Steinobstbrände - Ethylcarbamat, Blausäure

A-904-12

Diverse Lebensmittel nach EU-Plan - Dioxine, polychlorierte Biphenyle, perfluorierte Alkylsubstanzen

A-905-12

Gewürze - Behandlung mit ionisierender Bestrahlung

A-906-12

Instant-Suppen (Herkunft China); Würzmittel, Basis- und trockene Fixprodukte - Behandlung mit ionisierender Bestrahlung

A-907-12

Tiefkühlgeflügel aus BE, FR, NL - Behandlung mit ionisierender Bestrahlung

A-914-12

Mais - Genetisch veränderte Lebensmittel

A-915-12

Reis - Genetisch veränderte Lebensmittel

A-916-12

Soja - Genetisch veränderte Lebensmittel

A-918-12

Chinakohl, Zitronen, Birnen, Kartoffeln, Erdbeeren, Tomaten, frische Kräuter, Leguminosen trocken, Kirschen, Exotisches Gemüse, Roggen biologisch, Nord/Ostseefische - Nationales Pestizidüberwachungsprogramm

A-920-12

Knäckebrot, Pommes Frites, Kartoffelchips, Weihnachtsbäckerei, Lebkuchen, Backerbsen, Zwieback, Pumpernickel, Bier - Acrylamid

 

Allfällige weitere Projekte (Schwerpunktaktionen) werden gegebenenfalls von der Europäischen Kommission anlassbedingt bzw. optional festgelegt.

 

Frage 30:

Folgende Inspektionen wurden wahrgenommen:

“Food hygiene, traceability, labelling and bottled water” vom 19.9 - 23.9.2011

“Salmonella national control programme in particular poultry” vom 27.9 - 6.10.2011

“General follow-up mission” vom 5.12. - 7.12.2011

“Animal health, bee diseases” vom 23.4 - 27.4.2012


Frage 31:

Hinsichtlich der zu Frage 30 genannten Inspektionen liegen derzeit nur für „Food hygiene, traceability, labelling and bottled water“ und „Salmonella national control programme in particular poultry“ Endberichte vor.

 

Die Endberichte und Empfehlungen können unter den folgenden Links aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/food/fvo/rep_details_en.cfm?rep_id=2819 und http://ec.europa.eu/food/fvo/rep_details_en.cfm?rep_inspection_ref=2011-8842  

 

Frage 32:

Den Arbeitsplan kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:

http://ec.europa.eu/food/fvo/inspectprog/prog_audit_2012_de.pdf

 

Die nachstehenden Inspektionen werden/wurden in Österreich durchgeführt bzw. sind vorgesehen:

“Import/transit control system and border inspection posts” vom 28.5 - 1.6. 2012

“Animal health, FMD labs” vom 6.6. - 8.6. 2012

“Production and placing on the market of poultry meat and poultry meat products” vom 3.9. - 14. 9 2012

“Safety of food of animal origin, in particular meat, milk and their products” vom 26.12 - 7.12. 2012“

 

Frage 33:

Die Anzahl der Proben ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

 

Institut

Anzahl der Proben

ILMU Graz

159

ILMU Innsbruck

341

ILMU Linz

190

ILMU Salzburg

9

ILMU Wien

1425

(ILMU = Institut für Lebensmitteluntersuchung)

 

Frage 34:

Es wird davon ausgegangen, dass in der Fragestellung irrtümlich ein falscher Stichtag angegeben wurde und davon ausgehend – entsprechend der Voranfrage Nr. 8164/J – als Stichtag der 1.1.2011 angenommen:

Keine behördliche Probe, die sich am 31.12.2011 in den Lebensmittelinstituten der AGES befand, war vor dem 01.01.2011 gezogen worden.


 

Frage 35:

Die Proben, deren lebensmittelrechtliche Analyse und Risikobewertung länger als sechs Monate dauerte, sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet:

 

 

 

Institut

Anzahl der Proben

Art der Proben

ILMU Graz

0

-

ILMU Innsbruck

4

1x Wurst
2x Käse
1x Spirituose

ILMU Linz

0

-

ILMU Salzburg

0

-

ILMU Wien

55

22x Gebrauchsgegenstände auf Weichmacher
3x Gebrauchsgegenstände
3x Fruchtsäfte
4x Wurst
1x Zusatzstoff
2x kosmetisches Mittel
5x Käse
13x Nahrungsergänzungsmittel
2x Milch

 

 

 

 

 

Beilagen

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.