11211/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.06.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0592-II/2012

Wien, am       . Juni 2012

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Doppler, Vilimsky und weitere Abgeordnete  haben am 19. April 2012 unter der Zahl 11385/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „geschleppte Personen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Aufgriffe Illegaler

 

2007

2008

2009

2010

2011

gesamt

Burgenland

1.217

644

647

468

920

3.896

Kärnten

696

561

612

604

542

3.015

Niederösterreich

6.878

6.421

7.798

4.994

6.841

32.932

Oberösterreich

1.444

1.309

1.524

1.068

1.177

6.522

Steiermark

606

569

631

545

835

3.186

Salzburg

521

714

949

1.423

1.758

5.365

Tirol

1.606

2.118

1.887

1.824

2.023

9.458

Vorarlberg

233

233

279

182

220

1.147

Wien

783

2.069

3.776

4.974

6.628

18.230

gesamt

13.984

14.638

18.103

16.082

20.944

83.751

 

 

Zu den Fragen 2 bis 5:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 6:

Vorweg ist zu bemerken, dass unter „illegale Einwanderer“ keinesfalls ein terminus technicus für eine bestimmte Art von im Bundesgebiet aufhältigen Personen zu verstehen ist.

 

Einerseits kann es sich bei diesem Personenkreis nämlich um Fremde handeln, die zwar illegal, entgegen den Bestimmungen des §§ 15 und 31 FPG, in das Bundesgebiet eingereist bzw. hier aufhältig sind, aber in der Folge einen Asylantrag gestellt haben. Diese Personen fallen hinsichtlich der Quartierbeschaffung unter das Regime der Grundversorgung. Andererseits können mit „illegale Einwanderer“ aber auch illegale Fremde gemeint sein, auf die die Grundversorgung keine Anwendung findet. Eine Unterbringung kommt in diesen Fällen daher nicht in Betracht.

 

Entsprechend der Grundversorgungsvereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG, BGBl. I Nr. 80/2004, werden hilfs- und schutzbedürftige Fremde im Rahmen der Grundversorgung von Bund und Ländern in Österreich untergebracht und versorgt.

 

Die dafür notwendigen Kapazitäten werden gemeinsam von Bund und Ländern sichergestellt.

 

Derzeit befinden sich rund 18.300 Personen in Grundversorgung.

 

Zu Frage 7:

Aufgegriffene Schlepper

2007

2008

2009

2010

2011

gesamt

682

410

438

327

288

2.145

 


Zu den Fragen 8 bis 11:

Vom Bundesministerium für Inneres werden sowohl national als auch international zahlreiche repressive als auch präventive Maßnahmen zur Bekämpfung der Schlepperkriminalität gesetzt.

 

Durch Einführung einer permanenten integrierten Lagebeurteilung und Maßnahmensetzung auf allen Ebenen des polizeilichen Einsatzes wurde die Wirksamkeit der polizeilichen Leistungen bei gleichbleibendem Personalaufwand zuletzt deutlich gesteigert.

 

Dazu gehören lage- und wirkungsorientiert eingesetzte Streifen- und Überwachungsdienste durch spezialisierte Bedienstete im Rahmen der sogenannten Schengen-Ausgleichs-maßnahmen, insbesondere auf den Hauptverkehrswegen, auf Ausweichrouten, auf den internationalen Zugsverbindungen, im grenznahen Raum und in den Ballungsräumen.

 

Zusätzlich werden monatlich mehrere, teils bundesländerübergreifende Schwerpunkt-aktionen durchgeführt. Das Bundesministerium für Inneres beteiligt sich regelmäßig auch an europaweiten Schwerpunktaktionen der jeweiligen EU-Präsidentschaften.

 

Durch die strukturierte Zusammenführung von Erkenntnissen aus Kontrolltätigkeiten, aus kriminalpolizeilichen Vernehmungen von Schleppern, Befragungen von geschleppten Personen, Routeninformationen, Erkenntnissen aus gerichtlich genehmigten Telefonüber-wachungen, sowie weiteren nationalen und internationalen Ermittlungsergebnissen werden wertvolle Anknüpfungspunkte zur Aufdeckung der international agierenden Schlepper-Netzwerke und ihrer modi operandi gewonnen.

 

Darüber hinaus werden zahlreiche Maßnahmen mit und in den Nachbarstaaten gesetzt, so auch ein gemeinsamer Fünf-Punkte Aktionsplan mit Ungarn. In dessen Rahmen werden beispielsweise von österreichischen und ungarischen Exekutivbediensteten in Ungarn gemischte Streifen durchgeführt und gemeinsame Schwerpunktaktionen sowohl im österreichisch-ungarischen als auch im ungarisch-serbischen Grenzraum durchgeführt, um die Schlepperei und die illegale Migration bereits auf den Routen nach Österreich zu bekämpfen.

 

Diese erfolgreiche Strategie wird beibehalten und weiter ausgebaut werden.