11213/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.06.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am       Juni 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0122-I/4/2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11388/J vom 19. April 2012 der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Wie bereits mehrmals anlässlich der Beantwortung gleichlautender schriftlicher parlamentarischer Anfragen festgehalten werden die einzelnen Lagerorte, die Anteile bzw. Mengen des im Inland und Ausland gelagerten Goldes sowie deren Entwicklung im Zeitablauf von der OeNB nicht bekanntgegeben. Damit folgt die OeNB der Ausweispraxis des Eurosystems, bei der ebenfalls nicht zwischen Goldbeständen innerhalb und außerhalb des Eurosystems unterschieden wird. Auch veröffentlicht die OeNB, der international überwiegend gehandhabten Notenbank-Praxis folgend, ihre Strategie hinsichtlich der Lagerung und der Disposition von Gold im In- und Ausland nicht.

 

Generell lässt sich aber sagen, dass die OeNB im Ausland Gold nur an renommierten internationalen Goldhandelsplätzen hält. Die OeNB bedient sich ausschließlich Lagerstätten höchster Bonität.

 


Zu 3. bis 11.:

Zur Sicherstellung der Qualität von Goldbarren im Eigentum der OeNB werden von den
Lagerstellen, derer sich die OeNB bedient, grundsätzlich folgende Maßnahmen angewendet:

Es werden grundsätzlich nur 12,5 kg-Goldbarren der Qualität „London Good Delivery“ in den Barrenbeständen gehalten, die von einer zertifizierten Schmelz- und Scheideanstalt („list of approved melters and assayers“) hergestellt wurden. Die Aufnahme in diese Liste erfolgt nach einem strengen Auswahlverfahren und die Einhaltung der strengen Qualitätsstandards wird durch ein laufendes Monitoring sichergestellt. Bei der Einlieferung in eine Lagerstelle werden die Barren einzeln gewogen und mit den Begleitpapieren des Lieferanten, den so genannten Barrenlisten, hinsichtlich Produzenten, Gewicht und Feingehalt der Barren abgeglichen. Zusätzlich werden im Bedarfsfall technische Prüfungen, z.B. mit Ultraschall-Wanddicken-Messgeräten oder mit Verfahren aus der Röntgen-Technik, durchgeführt. Weiters werden regelmäßig Barren eingeschmolzen und neu gegossen, um die einwandfreie Qualität des Bestandes bzw. einer Lieferung zu gewährleisten.

 

Auf Grund dieser umfangreichen Qualitätssicherungsmaßnahmen ist bisher am Markt keine Fälschung eines 12,5 kg-Goldbarren, etwa mit Wolfram, aufgetreten. Zum spezifisch angefragten Wolfram ist noch anzumerken, dass wesentliche physikalische Eigenschaften dieses Metalls, insbesondere der deutlich höhere Schmelzpunkt und die deutlich höhere Härte im Vergleich zu Gold, eine Fälschung von großen Barren technisch praktisch unmöglich machen. Die nur vereinzelt aufgetretenen Wolframfälschungen betreffen sehr kleine Barren, die grundsätzlich nicht in den Barrenbeständen von Zentralbanken gehalten werden. Solche Fälschungen sind aber auch durch die oben angeführten Verfahren, insbesondere durch Einschmelzen, leicht erkennbar.

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Sicherheit des Goldes der OeNB durch ein umfassendes Kontrollsystem sowie durch extrem strenge Maßstäbe hinsichtlich der Qualität der jeweiligen Lagerstellen gewährleistet ist. Nähere Details über Art und Weise dieser Kontrollmaßnahmen und -handlungen, zu denen jedenfalls auch Kontrollen vor Ort in den Lagerstätten zählen, werden jedoch wie bereits erwähnt nicht offengelegt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.