11215/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.06.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0540-II/BK/3.2/2012
Wien, am . Juni 2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Erich Tadler und weitere Abgeordnete haben am 23. April 2012 unter der Zahl 11406/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Zwangsverheiratung in Österreich“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Nein.
Zu den Fragen 2, 3, 8 bis 11 sowie 13 bis 16:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 4 bis 6 und 12:
In der Polizeilichen Kriminalstatistik Österreichs werden keine Statistiken bezüglich "Zwangsverheiratung in Österreich" geführt.
Zu Frage 7:
Im Fremdenrechtsänderungsgesetz 2009, welches am 1. Jänner 2010 in Kraft getreten ist, sind Bestimmungen zur Bekämpfung von Zwangsehen und zum Schutz von Opfer normiert. Dazu darf auf die Regelung der §§ 27 Abs. 3, 30a und auch 69a Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz verwiesen werden.
Dieses
Thema stellt eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar. In diesem Sinne
fand es auch Eingang in den nationalen Aktionsplan für Integration, der in
Zusammenarbeit aller betroffener Ressorts, den Ländern und Gemeinden sowie
anderen interessierten
Stellen der Zivilgesellschaft erarbeitet wurde und wird in diesem Rahmen weiter
zu verfolgen sein.
Zu Frage 17:
Vom BM.I wurde ein entsprechendes Projekt gestartet, Dabei konnte eine Einigung mit dem Bundeskanzleramt – Sektion Frauenangelegenheiten und Gleichstellung – erzielt werden. Dazu wird noch im Jahr 2012 vorerst ein einjähriger Probebetrieb gestartet. Von Seiten des BMI und des BKA werden für diesen Probebetrieb Budgetmittel in Höhe von gesamt € 200.000,-- bereitgestellt. Weiters scheinen nach notwenigen Adaptierungsarbeiten auch bereits entsprechende Wohnungen zur Verfügung zu stehen. Parallel dazu laufen Gespräche mit Experten/innen anderer Behörden, Organisationen und NGOs.