11216/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.06.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0606-II/2012

Wien, am       . Juni 2012

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen haben am     19. April 2012 unter der Zahl 11409/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „radikale Salafisten in Österreich“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den  Fragen 1 bis 3:

Der staatlich unbehelligten Religionsausübung wird vom Verfassungsrecht ein hoher grund-rechtlicher Stellenwert beigemessen. Allein durch das Bestehen von bestimmten glaubens- und weltanschauungsbezogenen Gemeinschaften wird grundsätzlich keine Zuständigkeit der Sicherheitsbehörden begründet und es werden von diesen daher auch keine Statistiken bezüglich einer religiösen Einstellung geführt. Nur bei entsprechender Verdachtslage wegen eines strafbaren Verhaltens werden die Sicherheitsbehörden im Rahmen des Sicherheits-polizeigesetzes bzw. der Strafprozessordnung tätig.

 

Zu Frage 4:

Im Rahmen des Dialogforum Islam widmet sich die Arbeitsgruppe IV der Thematik „Islamismus und Islamfeindlichkeit“ unter Vorsitz von Univ.-Prof. Dr. Mathias Rohe.


Zur Frage 5:

Innerhalb der Europäischen Union erfolgt auf Grundlage von bi- und multilateralen Ab-kommen und nationalen Gesetzen eine enge Zusammenarbeit im sicherheitsbehördlichen Bereich.